Nach Hantavirus-Ausbruch: Kontaktperson darf Klinik-Isolation verlassen

Von Frederick Mersi

München - Nach dem Hantavirus-Ausbruch auf dem Kreuzfahrtschiff "Hondius" wurden zwei Kontaktpersonen in einer Münchner Klinik isoliert betreut. Eine von ihnen darf nun ihre Quarantäne vorerst zu Hause statt im Krankenhaus fortsetzen.

In der Infektiologie der München Klinik Schwabing wurden die Kontakrpersonen betreut.  © Malin Wunderlich/dpa

Die Entscheidung sei "aufgrund der fachlichen Einschätzung der Experten der München Klinik in Abstimmung mit Bayerns Task Force Infektiologie" erfolgt, teilten das Bayerische Landesamt für Lebensmittelsicherheit und Gesundheit (LGL) und das Krankenhaus auf Anfrage mit. 

Die Kontaktperson zeige weiter keine Symptome einer Hantavirus-Infektion und werde nun vom zuständigen Gesundheitsamt betreut, hieß es. Für die Quarantäne zu Hause sei "vorsorglich ein engmaschiges Betreuungsnetz durch die zuständigen Behörden vorbereitet und sichergestellt" worden. Details nannten die Behörden mit Verweis auf den Persönlichkeitsschutz nicht.

Eine weitere Kontaktperson bleibt demnach vorerst weiter in der Infektiologie der München Klinik Schwabing, auch wenn sie bisher ebenfalls keine Zeichen einer Erkrankung zeigt.

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Nach Angaben des niederländischen Außenministeriums soll es sich um eine 65-Jährige handeln, die in engem Kontakt mit der deutschen Frau stand, die an Bord des Schiffes gestorben war.

Die bayerischen Behörden machten unter Verweis auf den Persönlichkeitsschutz keine näheren Angaben zu der Person.

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Die betroffenen Personen wurden vom Kreuzfahrtschiff "Hondius" in Kliniken gebracht.  © -/AP/dpa

Kontaktpersonen warten auf ein Ende der Inkubationszeit

Den Behörden zufolge sollen die beiden Kontaktpersonen in Quarantäne bleiben, bis die Inkubationszeit vorbei ist. Dieser Zeitraum zwischen Ansteckung und ersten Symptomen beträgt beim Hantavirus laut Experten in der Regel zwei Wochen. Er kann aber zwischen sieben Tagen und sechs Wochen schwanken.

Dem Robert Koch-Institut (RKI) zufolge ist auch eine Quarantäne zu Hause "grundsätzlich möglich" - die Entscheidung darüber soll unter Berücksichtigung der Gesamtumstände erfolgen.

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