Hund, Katze & Co.: So dürfen Haustiere in Hessen bestattet werden
Von Nicole Schippers
Wiesbaden - Wer sein Haustier in Hessen beerdigen will, muss einiges beachten: Nicht überall darf gebuddelt werden, und für Pferde gelten ganz andere Regeln. Was erlaubt ist – und was nicht.
Laut dem hessischen Landwirtschaftsministerium gelten die europäischen und nationalen Bestimmungen für Bestattungen dieser Art.
"Sie gelten jedoch nur für Heimtiere, also Tiere im Umfeld des Menschen, wie etwa Hunde, Katzen, Meerschweinchen, Hamster, Wellensittiche und dergleichen", erläuterte eine Sprecherin.
Andere Tiere, etwa landwirtschaftliche Tiere oder Pferde, müssten in einem Verarbeitungsbetrieb für tierische Nebenprodukte - früher Tierkörperbeseitigungsanstalten - unschädlich beseitigt werden.
Pferde könnten mit Genehmigung der zuständigen Veterinärbehörde auch in dafür zugelassene Krematorien verbracht werden.
"Auch die oben genannten Heimtiere können in ein Krematorium gebracht werden, eine Genehmigung der Behörde ist hierfür nicht erforderlich", erklärte die Sprecherin. Diese Tiere könnten auch auf dem eigenen Grundstück unter bestimmten Voraussetzungen selbst vergraben werden.
Zu den Voraussetzungen zählten etwa, dass es sich nicht um ein Wasserschutzgebiet handelt, das Grab nicht an öffentlichen Wegen liegt und mindestens 50 Zentimeter tief ist. Heimtiere können der Sprecherin zufolge zudem auch auf zugelassenen Tierfriedhöfen beigesetzt werden.
Titelfoto: Hannes P Albert/dpa
