Tödliche Polizeischüsse in Uniklinik Gießen: Staatsanwalt nennt neue Details
Von Oliver Pietschmann
Gießen - Bei den tödlichen Polizeischüssen im Universitätsklinikum Gießen ist der 33-jährige Patient von zwei Projektilen getroffen worden.
Dem Obduktionsergebnis zufolge sei er im Bein und im Bereich des Oberkörpers getroffen worden, teilte die Staatsanwaltschaft Gießen mit.
Der Mann habe sich in der geschlossenen psychiatrischen Abteilung in Behandlung befunden.
Entgegen den ersten Angaben habe der Mann die Beamten nicht mit einer Schere, sondern mit einem sogenannten Scheckkartenmesser bedroht und angegriffen. Dieses sei im Klinikum sichergestellt worden.
"Die zunächst in der Erstmeldung enthaltene Angabe hinsichtlich einer Schere als Tatmittel beruhte auf der Mitteilung einer Pflegekraft, die den Notruf abgesetzt hatte", heißt es in einer Mitteilung.
Taser zeigte keine Wirkung, dann kam es zu den Schüssen
Den bisherigen Ermittlungen zufolge sollen die Beamten den 33-Jährigen mehrfach aufgefordert haben, das Messer wegzulegen. Ein eingesetzter Taser habe offenbar keine Wirkung gehabt, sodass es schließlich zum Einsatz der Schusswaffen kam.
Der 33-Jährige war am späten Nachmittag des 2. Weihnachtsfeiertages bei dem Einsatz in dem Krankenhaus in Mittelhessen durch Schüsse der Polizei getötet worden. Aus Neutralitätsgründen ermittelt das Landeskriminalamt.
Titelfoto: Sebastian Gollnow/dpa
