Heute vor 59 Jahren, am 20. Februar 1967, machte die DDR Ernst: Sie führte ihre eigene Staatsbürgerschaft ein. Damit wollte sie die Trennung vom Westen endgültig besiegeln. Die Bundesrepublik erkannte diesen DDR-Pass jedoch nie an.
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Die in der DDR-Verfassung von 1949 verankerte Vorstellung einer gesamtdeutschen Staatsbürgerschaft, die noch auf dem Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz (RuStAG) von 1913 beruhte, wurde 1967 aus Sicht der DDR aufgegeben.
Mit dem neuen Staatsbürgerschaftsgesetz vom 20. Februar 1967 führte die Volkskammer der DDR eine eigenständige Staatsbürgerschaft ein. Damit sollten die Souveränität des Staates unterstrichen und die nationale Identität des sozialistischen Landes betont werden.
Die neue Staatsbürgerschaft erhielten automatisch alle Personen, die bei der Gründung der DDR 1949 deutsche Staatsangehörige waren und ihren Wohnsitz auf dem Gebiet der DDR hatten. Auch Kinder, die später in der DDR geboren wurden oder deren Eltern bereits DDR-Staatsbürger waren, bekamen diese Staatsbürgerschaft.
Ein Verzicht auf die neue Staatsangehörigkeit war nicht vorgesehen. Selbst ehemalige DDR-Bewohner, die das Land verlassen hatten oder in den Westen geflüchtet waren, wurden weiterhin als Staatsbürger der DDR betrachtet.
Nach dem Staatsbürgerschaftsrecht galten die Bewohner der DDR und Ost-Berlins offiziell als DDR-Bürger bzw. Bürger der DDR.
Was änderte sich mit der Wiedervereinigung?
Mit der deutschen Wiedervereinigung am 3. Oktober 1990 endete die DDR als Staat. Gleichzeitig wurde die Frage der Staatsangehörigkeit eindeutig geregelt.
Da die Bundesrepublik die DDR-Bürger ohnehin immer als Deutsche im Sinne des Grundgesetzes betrachtet hatte, gab es keinen neuen Einbürgerungsvorgang. Sprich: Ein Antrag oder eine gesonderte Erklärung waren nicht nötig.
Bewohner der ehemaligen DDR besaßen nun einfach die Staatsangehörigkeit des vereinten Deutschlands.
Schon gewusst? Die Bundesrepublik (BRD) erkannte die eigenständige Staatsbürgerschaft der DDR rechtlich nie an. Aus westdeutscher Sicht blieben DDR-Bürger immer "deutsche Staatsangehörige", weshalb sie bei einer Flucht in den Westen sofort einen BRD-Pass erhielten, ohne sich einbürgern lassen zu müssen.
Bedeutung für heutige Anträge und Nachweise
Obwohl die frühere Staatsbürgerschaft der DDR nicht mehr besteht und keine eigenständige rechtliche Wirkung hat, kann sie in heutigen Verwaltungs- oder Einbürgerungsverfahren noch historische Bedeutung haben, etwa bei:
- Abstammungsnachweisen
- Personenstandsunterlagen
- der Klärung von Lebensläufen vor 1990
Rechtlich maßgeblich ist jedoch nur die aktuelle deutsche Staatsangehörigkeit.
Die Annahme, die DDR-Staatsbürgerschaft könne heute noch separat bestehen oder nachgewiesen werden, ist ein verbreitetes Missverständnis. Sie ging 1990 vollständig in der deutschen Staatsangehörigkeit auf und entfaltet keine eigene Rechtswirkung mehr.