Heute vor 76 Jahren: Die institutionelle Geburtsstunde der Stasi

Heute vor 76 Jahren, am 8. Februar 1950, wurde das Gesetz zur Gründung des Ministeriums für Staatssicherheit von der Volkskammer der DDR erlassen. Ziel war der Aufbau eines zentralen staatlichen Sicherheitsorgans zur Stabilisierung der politischen Ordnung in der frühen DDR.

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Stasi-Statue vor dem ehemaligen MfS in Berlin.
Stasi-Statue vor dem ehemaligen MfS in Berlin.  © Wikimedia Commons/en-wp-user Kwertii, CC BY-SA 3.0

Die Gründung des Ministeriums für Staatssicherheit (MfS, kurz auch: Stasi), eine der prägendsten Behörden der ostdeutschen Geschichte, war kein plötzlicher Akt, sondern das Ergebnis einer politischen und administrativen Umstrukturierung nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges.

Vorläufer war die "Hauptverwaltung zum Schutz der Volkswirtschaft", die seit 1949 dem Ministerium des Innern (MdI) unterstellt war. Durch das neue Gesetz wurde diese Abteilung aus dem Innenministerium ausgegliedert und in den Rang eines eigenständigen Ministeriums erhoben.

Dieser Schritt verlieh der Staatssicherheit eine unabhängige administrative Stellung innerhalb des Staatsapparats.

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Mit dem neuen Ministerium erhielt die DDR ein zentrales Instrument zur Sammlung und Auswertung sicherheitsrelevanter Informationen.

Hintergrundwissen: Der Beschluss zur Gründung des Staatssicherheitsdienstes (Stasi) wurde bereits am 24. Januar 1950 gefasst. Das Gesetz wurde am 8. Februar 1950 von der Volkskammer der DDR einstimmig bestätigt und trat wenige Tage später am 21. Februar in Kraft.

Personelle und organisatorische Weichenstellung

Erster Minister für Staatssicherheit wurde Wilhelm Zaisser, sein Stellvertreter war der spätere langjährige Minister Erich Mielke. Zum Zeitpunkt der Gründung orientierte sich die Struktur eng am Vorbild sowjetischer Sicherheitsbehörden. Zu den ursprünglichen Aufgaben des MfS zählten folgende:

  • Beobachtung politischer Entwicklungen
  • Abwehr von als staatsgefährdend eingestuften Aktivitäten
  • Unterstützung staatlicher Entscheidungsprozesse

Der Fokus lag auf der Sicherung der politischen Stabilität und der Kontrolle möglicher Gefährdungen der staatlichen Ordnung. Damit war die Stasi von Beginn an als zentrales Kontroll- und Ermittlungsorgan konzipiert.

Historische Einordnung in die DDR-Verwaltung

Die Einrichtung des MfS im Februar 1950 markiert eine wichtige Phase des Staatsaufbaus in der DDR. Während die Behörde in den Anfangsjahren noch vergleichsweise klein war, legte der formale Beschluss den Grundstein für die spätere Weiterentwicklung des Apparats. Aufgaben und Zuständigkeiten wurden ausgebaut und konkretisiert.

Für die Forschung bleibt die Gründung des Ministeriums für Staatssicherheit ein wichtiger Bezugspunkt, um die Entwicklung der Verwaltungs- und Sicherheitsorganisation der DDR zu verstehen.

Titelfoto: Wikimedia Commons/en-wp-user Kwertii, CC BY-SA 3.0

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