Heute vor 44 Jahren: Dieses DDR-Gesetz machte Grenzsoldaten zu Schützen und Flüchtlinge zu Zielen

Heute vor 44 Jahren, am 25. März 1982, verabschiedete die Volkskammer der DDR ihr Grenzgesetz. Darin wurden Aufgaben, Befugnisse und der Schusswaffengebrauch der Grenztruppen festgelegt. Es trat am 1. Mai 1982 in Kraft und regelte verbindlich, wie die Staatsgrenze der DDR gesichert werden sollte.

Welche Ereignisse sich noch jähren, erfährst Du hier: heute vor ... Jahren.

Grenzsoldaten der NVA bei Diensteinweisung.
Grenzsoldaten der NVA bei Diensteinweisung.  © Bundesarchiv/Bild 183-W1128-021/CC-BY-SA 3.0/CC BY-SA 3.0 DE/Wikimedia Commons

Seit dem Bau der Berliner Mauer im Jahr 1961 war die Grenze zwischen DDR und Bundesrepublik stark gesichert. Viele Regelungen beruhten zunächst auf internen Vorschriften.

Mit dem Gesetz über die Staatsgrenze der Deutschen Demokratischen Republik (Grenzgesetz) vom 25. März 1982 wurden diese Bestimmungen erstmals in einem offiziellen Gesetz zusammengefasst. Ziel war eine klare rechtliche Grundlage für die Grenzsicherung.

Das Gesetz erklärte die Staatsgrenze zum geschützten Teil des DDR-Staatsgebiets. Es legte fest:

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  • welche Aufgaben und Befugnisse die Grenztruppen hatten,

  • wie der Grenzbereich kontrolliert werden durfte,

  • mit welchen Maßnahmen unerlaubte Grenzübertritte verhindert werden sollten und

  • welche strafrechtlichen Folgen bei Grenzverletzungen drohten.

Ein zentraler Punkt war § 27. Darin wurde geregelt, unter welchen Bedingungen Grenzsoldaten Schusswaffen einsetzen durften. Der Schusswaffengebrauch wurde als letztes Mittel beschrieben und sollte grundsätzlich vorher angedroht werden, wenn es die Situation erlaubte.

Bestimmte Personengruppen wie Kinder, Jugendliche und Frauen waren davon ausgenommen.

Fakt war damals: Ein Grenzübertritt war ausschließlich mit gültigen Reisedokumenten und nur über die offiziell geöffneten Grenzübergangsstellen erlaubt.

Der Schießbefehl und seine Bedeutung in der Praxis

Mit dem Grenzgesetz wurde die bereits praktizierte Grenzsicherung rechtlich festgeschrieben. Es galt für die gesamte innerdeutsche Grenze und für die Berliner Mauer. International wurde die Kodifizierung des Schusswaffengebrauchs kritisch wahrgenommen.

Nach Angaben der zentralen Erfassungsstellen und späterer Forschungsprojekte kamen in den Jahren der deutschen Teilung an der innerdeutschen Grenze und der Berliner Mauer zahlreiche Menschen ums Leben. Die genaue Zahl ist Gegenstand historischer Forschung.

Letztlich machte der Schießbefehl Fluchtversuche aus der DDR lebensgefährlich, da Grenzsoldaten angewiesen waren, auf "Grenzverletzer" zu schießen. Dabei wurde der Tod von Flüchtenden zumindest in Kauf genommen.

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Ansicht des Bereichs der ehemaligen innerdeutschen Grenze in Mödlareuth (Thüringen und Bayern).
Ansicht des Bereichs der ehemaligen innerdeutschen Grenze in Mödlareuth (Thüringen und Bayern).  © PantheraLeo1359531/Tafel: Deutsch-Deutsches Museum Mödlareuth/CC BY 4.0/Wikimedia Commons

Entwicklung nach 1989

Mit dem politischen Umbruch im Herbst 1989 verlor das Grenzgesetz seine Bedeutung. Am 3. Oktober 1990, dem Tag der deutschen Wiedervereinigung, trat es außer Kraft.

In den Jahren danach befassten sich deutsche Gerichte mit der juristischen Aufarbeitung von Vorfällen an der ehemaligen Grenze sowie der Anwendung des Schusswaffengebrauchs. Damalige Entscheidungsträger und Grenzsoldaten mussten sich vor bundesdeutschen Gerichten verantworten.

Heute gilt das Grenzgesetz von 1982 als wichtiges Dokument zur Geschichte der DDR und ihrer Grenzpolitik.

Titelfoto: Bundesarchiv/Bild 183-W1128-021/CC-BY-SA 3.0/CC BY-SA 3.0 DE/Wikimedia Commons

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