Corona-Deal mit Nachspiel: Gericht verdonnert Bund zu Millionen-Zahlung

Von Wolf-Dietrich von Dewitz und Alina Eultgem

Köln/Bonn - Der Einkauf von Millionen FFP2-Masken zu Beginn der Corona-Pandemie könnte für den Bund deutlich teurer werden als gedacht.

Der Streit um die Anschaffung von FFP2-Masken während der Corona-Pandemie beschäftigt die Justiz noch immer. (Symbolfoto)  © Thomas Frey/dpa

Das Oberlandesgericht Köln hat Ende Mai entschieden, dass ein Maskenhändler aus Mallorca statt rund 33 Millionen nun etwa 220 Millionen Euro erhalten soll. Dazu kommen noch Zinsen und Zinseszinsen von wohl mehr als 100 Millionen Euro.

Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig. Der Bund hat Revision eingelegt.

Im Frühjahr 2020 suchte das Bundesgesundheitsministerium unter dem damaligen Minister Jens Spahn (46) händeringend nach Schutzmasken. In einem ungewöhnlichen Verfahren versprach der Bund, für jede FFP2-Maske 4,50 Euro zu zahlen - ohne eine Obergrenze für Lieferanten oder Stückzahlen festzulegen.

Justiz Geiselnahme und Gewalt: Neue Anklage gegen "Maschsee-Mörder"

Doch schon kurze Zeit später entspannte sich der Markt, die Preise fielen und deutlich mehr Händler als erwartet wollten liefern. Viele von ihnen blieben am Ende jedoch auf ihrer Ware sitzen.

Anzeige

Klagen gegen den Bund häufen sich

Während das Bonner Landgericht dem Händler aus Mallorca nur für beanstandete Masken Geld zusprach, urteilte das OLG Köln nun anders: Auch für Masken, die der Bund wegen eines angeblich verpassten Liefertermins nicht angenommen hatte, müsse gezahlt werden.

Der Fall ist kein Einzelfall. Zahlreiche Unternehmen klagen noch immer gegen den Bund.

Nach Angaben des Gesundheitsministeriums summiert sich der Streitwert aller Verfahren inzwischen auf rund 2,3 Milliarden Euro. Ob der Bund am Ende wirklich zahlen muss, könnte jetzt der Bundesgerichtshof entscheiden.

Mehr zum Thema Justiz: