Eilantrag gegen Atommülltransporte quer durch NRW: So hat das Gericht entschieden

Von Volker Danisch

Berlin/Jülich – Im juristischen Tauziehen um die Atommülltransporte vom rheinischen Jülich ins Zwischenlager Ahaus im Münsterland auf der Straße quer durch Nordrhein-Westfalen haben Gegner eine Niederlage erlitten.

Im Forschungszentrum Jülich lagern Castorbehälter. Sie sollen von dort bis ins 170 Kilometer entfernte Ahaus transportiert werden.  © Andreas Endermann/dpa

Das Verwaltungsgericht Berlin lehnte einen Eilantrag der Umweltschutzorganisation BUND NRW ab, wie ein Sprecher mitteilte.

Dabei ging es um die Frage, ob der Transport von 152 Castor-Behältern mit hochradioaktivem Material wie genehmigt sofort vollzogen werden darf.

Der Streit kann auch in die nächste Instanz gehen. Eine aufschiebende Wirkung hätte es aber nicht, wenn sich das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg mit der Sache befassen muss.

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Die Berliner Gerichte sind zuständig, weil das Bundesamt in Berlin sitzt.

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Nach Ansicht des BUND ist der Transport des Atommülls nicht hinreichend sicher und die Verlagerung nach Ahaus bringe keinen Sicherheitsgewinn. Ein Datum, wann die Transporte beginnen, gibt es weiterhin nicht.

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