Rodelspaß endet vor Gericht: Mutter geht leer aus

Siegburg - Was als fröhlicher Winterausflug begann, endete für eine Mutter aus dem Rheinland vor Gericht. Dort forderte sie nach einem Schlittenunfall Schmerzensgeld und kassierte vom Bonner Landgericht eine klare Absage.

Was als harmloser Rodeltag begann, endete mit Verletzungen und einem Prozess. (Symbolbild)
Was als harmloser Rodeltag begann, endete mit Verletzungen und einem Prozess. (Symbolbild)  © Matthias Bein/dpa

Es passierte bei einem Familienausflug am 20. Januar 2024 auf dem Siegburger Michaelsberg. Hier hielt die Frau ihren anderthalbjährigen Sohn auf dem Arm und filmte gerade ihren Mann sowie den dreijährigen Sohn bei der Abfahrt, als es plötzlich krachte.

Zwei zehnjährige Jungs schossen von hinten mit ihrem Schlitten ungebremst an sie heran. Die Mutter ging zu Boden, vor Schmerzen kaum bewegungsfähig.

Die spätere Diagnose: Knieverstauchung links, dazu ein gerissenes Innenband. In der Folge fiel sie drei Monate bei der Arbeit aus und auch der Haushalt wurde zur Qual.

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Fast ein Jahr später landete der Fall vor dem Landgericht in Bonn. Die Frau verlangte 10.025 Euro Schmerzensgeld von den Eltern der beiden Jungen, wie der Kölner Stadt-Anzeiger berichtet. Doch die Hoffnung auf Geld platzte schnell.

Richter werden deutlich: Kinder trifft keine Schuld

Schlittenfahren birgt Risiken, vor allem auf vollen Hängen. In diesem Fall beschäftigte ein Unfall sogar die Richter. (Symbolbild)
Schlittenfahren birgt Risiken, vor allem auf vollen Hängen. In diesem Fall beschäftigte ein Unfall sogar die Richter. (Symbolbild)  © Julian Stratenschulte/dpa

Die zuständige Zivilkammer wies die Klage komplett ab. Zwar seien Kinder ab sieben Jahren grundsätzlich verantwortlich für ihr Handeln, doch in diesem Fall sah das Gericht das anders.

Die beiden Zehnjährigen hätten nicht abschätzen können, welche Folgen ihr Tun haben könnte. Beim Schlittenfahren verliere man schnell die Kontrolle und Lenken sei kaum möglich, so die Richter.

Besonders bitter für die Klägerin: Das Gericht sah auch bei ihr selbst eine klare Mitschuld und fand deutliche Worte. Ihr Verhalten sei "hochfahrlässig" gewesen.

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Wer sich mit dem Rücken zu einem steilen Rodelhang stelle, sende das Signal, dass "keine Gefahr" bestehe.

Und genau das sei entscheidend: Wenn Erwachsene keine Gefahr erkennen lassen, könne man von Kindern kaum erwarten, ein "Bewusstsein von einem gefährlichen Tun" zu entwickeln.

Titelfoto: Matthias Bein/dpa

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