Augsburg - Er sorgte damals bundesweit für Schlagzeilen, nachdem er einen Feuerwehrmann totgeschlagen hatte, der am Nikolausabend 2019 einen Streit am Augsburger Königsplatz beenden wollte. Halid S. wurde zu viereinhalb Jahren Jugendstrafe verurteilt. Kaum draußen, suchte die Polizei gleich wieder nach ihm – und erneut endete die Sache mit Knast für den 23-Jährigen.
Etwa ein Jahr ist es her: Im März 2025 sorgte der nur vier Monate zuvor aus der Haft Entlassene für neue Schlagzeilen.
Zusammen mit vier weiteren Männern im Alter zwischen 23 und 25 Jahren habe S. ein homosexuelles Paar in der Augsburger Innenstadt durch Schläge und Tritte verletzt.
Auslöser war laut Auffassung der Richter, dass sich eines der Opfer auffällig – konkret heißt es: tänzelnd – durch die Maximilianstraße bewegt haben soll.
Diese gilt in Augsburg als "Partymeile". Daraufhin soll es zuerst zu einer unflätigen Beleidigung und schließlich zu der Attacke auf das Paar gekommen sein.
Drei der vier Beschuldigten gaben den Angriff zu, behaupteten jedoch, nicht aus queerfeindlichen Motiven gehandelt zu haben – das sah der Vorsitzende Richter Michael Schneider allerdings ganz anders.
Ein weiterer Beschuldigter wird noch im Gerichtssaal festgenommen
Auch ließ er nicht gelten, dass einer der beleidigten Männer die Gruppe körperlich angegangen haben soll.
Die anschließenden Tritte und Schläge – teils am Boden liegend gegen die Köpfe – seien nicht durch Notwehr oder ähnliches zu rechtfertigen.
Er unterstrich außerdem, dass man vom Glück sprechen könne, dass die körperlichen Blessuren nicht auch tödlich endeten. Das homosexuelle Paar leide noch heute an den psychischen Folgen des Angriffs.
Am Ende wurden vier Männer zu Haftstrafen verurteilt, ein fünfter Beschuldigter, dem nur Bedrohung vorgeworfen wurde, konnte den Prozess ohne Verurteilung verlassen.
Von den vier Verurteilten saßen drei bereits in Untersuchungshaft. Ein weiterer Beschuldigter wurde nun noch im Gerichtssaal festgenommen.
Halid S. bekam – obwohl er nicht als Einziger einschlägig vorbestraft war – mit erneut viereinhalb Jahren Gefängnis die längste Strafe. Die drei Mittäter erhielten mindestens drei Jahre und drei Monate Haftstrafen. Das Urteil gegen die vier Angeklagten ist bisher nicht rechtskräftig.