Atommüll in Philippsburg: Selbst bei Flugzeugabsturz sicher?

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Von Marco Krefting

Mannheim/Philippsburg - Selbst bei einem Flugzeugabsturz oder einem Drohnenangriff auf das Atommüll-Zwischenlager in Philippsburg bei Karlsruhe reichen die Schutzmaßnahmen aus Sicht des Verwaltungsgerichtshofs (VGH) Baden-Württemberg aus.

Im Energiepark Philippsburg wurde das Zwischenlager für radioaktive Abfälle eingerichtet.
Im Energiepark Philippsburg wurde das Zwischenlager für radioaktive Abfälle eingerichtet.  © Uwe Anspach/dpa

Es hat jetzt seine Entscheidung aus dem Dezember begründet, als es die Klage der Gemeinde und drei weiterer Kläger abwies.

"Die Schadensvorsorge gegen den zufälligen Absturz eines schnell fliegenden Militärflugzeugs sei - auch im Hinblick auf den Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine und durch die von den Klägern behaupteten erhöhten Flugbewegungen - gewährleistet", heißt es dazu in einer Mitteilung unter anderem.

Das Gericht in Mannheim verwies auf Angaben des Verteidigungsministeriums, dass trotz erhöhter Flugbewegungen immer seltener Flugzeuge abstürzten. Ferner ereigneten sich solche Vorfälle vor allem bei Start, Landung und Luftkampfübungen. Diese fänden nicht in der Umgebung des Lagers statt.

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Bei einem gezielten Angriff mittels - auch mit Sprengstoff beladener - Drohnen oder panzerbrechender Waffen sei eine unzulässige Strahlenbelastung auszuschließen, so der VGH weiter.

Das habe das Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) rechtsfehlerfrei bewertet.

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Der Zug mit Castorbehältern kam Ende 2024 in Philippsburg an.
Der Zug mit Castorbehältern kam Ende 2024 in Philippsburg an.  © Rene Priebe/dpa

"Der erforderliche Schutz sei auch bei einem gezielten Absturz eines großen Verkehrsflugzeugs hinreichend gewährleistet", hieß es. Der gesetzliche Strahlungs-Richtwert einer Folgedosis von 100 Millisievert bis zum 70. Lebensjahr als Summe von Inhalation und sieben Tagen äußerer Bestrahlung werde nicht überschritten.

Die 2024 eingelagerten Behälter vom Typ HAW28M sind offiziellen Angaben zufolge aus Gussmetall. Die Wände haben eine Stärke von rund 40 Zentimetern. Ein System aus massiven Stahldeckeln soll die radioaktiven Inhalte sicher umschließen.

Die Behälter haben Fall- und Feuertests bestanden sowie die Explosion eines gefüllten Tankwagens mit Flüssiggas direkt daneben.

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Auch der VGH verweist in seinem Urteil auf die Beschaffenheit der Behälter. Die Vorsorge etwa zur Abschirmung radioaktiver Strahlung sei im Normalbetrieb, bei Betriebsstörungen sowie bei Störfällen und Unfällen gewährleistet.

Titelfoto: Bildmontage: René Priebe/dpa, Uwe Anspach/dpa

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