"Reichsbürger"-Prozess: Lange Knast-Strafe wegen versuchten Mordes in mehreren Fällen!

Stuttgart - Für Schüsse auf ein Spezialeinsatzkommando im badischen Boxberg ist ein 55-jähriger Mann wegen versuchten Mordes in mehreren Fällen zu 14 Jahren und sechs Monaten Haft verurteilt worden. Das entschied das Oberlandesgericht Stuttgart am heutigen Mittwoch.

Ein ballistischer Schutzschild wurde während der Wohnungsdurchsuchung in Boxberg beschädigt.
Ein ballistischer Schutzschild wurde während der Wohnungsdurchsuchung in Boxberg beschädigt.  © Christoph Schmidt/dpa

Der 55-Jährige mutmaßliche Täter muss sich seit April vor Gericht verantworten. Nach 32 Verhandlungstagen hatte das Gericht sein Urteil verkündet. Der Angeklagte wird der Szene der sogenannten Reichsbürger zugerechnet.

Der Mann hatte im April vergangenen Jahres im Norden Baden-Württembergs mit einem Schnellfeuergewehr auf Polizeibeamte geschossen, als diese sein Haus wegen einer Waffe durchsuchen wollten, für die er keine Erlaubnis hatte.

Die Schüsse hatte der Mann durch die fast komplett heruntergelassenen Rollladen im Wohn- und im Schlafzimmer abgegeben und erst nach etwa zwei Stunden aufgegeben. In seinem Haus fanden die Ermittler ein begehbares Waffenlager mit Gewehren und Maschinenpistolen, Tausenden Schuss Munition und Zubehör.

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Bei dem Einsatz war einer der Beamten durch Schüsse in die Beine schwer verletzt worden. Die Bundesanwaltschaft hatte dem Angeklagten, der die deutsche Staatsbürgerschaft hat, eine "regelrechte Jagd auf Polizeibeamte" vorgeworfen. Die Anklage forderte deswegen eine lebenslange Freiheitsstrafe wegen versuchten Mordes in vier Fällen.

Dem hatten die beiden Anwälte des Mannes deutlich widersprochen. Sie argumentierten, es seien keine Mordmerkmale erfüllt und forderten deswegen einen Freispruch für ihren Mandanten.

Die Gerichtsverhandlungen zogen sich über 32 Tage.
Die Gerichtsverhandlungen zogen sich über 32 Tage.  © Frm/dpa

In seinem abschließenden Wort hatte der Angeklagte selbst um Entschuldigung für sein Verhalten gebeten. "Was geschehen ist, tut mir unendlich leid", sagte er. Er habe in Panik und zum Schutz seines Sohnes gehandelt.

Titelfoto: Frm/dpa

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