Equal-Pay-Klage der Ex-Rathauschefin: So urteilt das Gericht

Von Stefanie Järkel

Mannheim/Todtmoos - Die ehemalige Bürgermeisterin des Schwarzwald-Kurortes Todtmoos, die schlechter bezahlt wurde als ihr Vorgänger und ihr Nachfolger, ist am Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg gescheitert.

Janette Fuchs fühlt sich aufgrund ihres Geschlechts diskriminiert.
Janette Fuchs fühlt sich aufgrund ihres Geschlechts diskriminiert.  © Uwe Anspach/dpa

Der 4. Senat in Mannheim wies die Klage von Janette Fuchs auf Schadenersatz und Entschädigung nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) ab. 

Eine Begründung für das Urteil wird es erst deutlich später geben. Der Senat ließ die Revision zum Bundesverwaltungsgericht zu. (Az. 4 S 1145/25)

Fuchs und ihr Anwalt hatten sich schon nach der Verhandlung am Donnerstag dahingehend geäußert, dass sie im Falle einer Niederlage voraussichtlich in die nächste Instanz gehen würden. Die Gegenseite hielt sich zunächst bedeckt.

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Die 59-Jährige sieht sich aufgrund ihres Geschlechts diskriminiert. Das Verwaltungsgericht Freiburg hatte Fuchs, die von 2014 bis 2022 parteilose Bürgermeisterin in Todtmoos war, in erster Instanz recht gegeben. Es verurteilte die Gemeinde unter anderem dazu, Fuchs mehr als 36.500 Euro Schadenersatz und eine Entschädigung von 7000 Euro zu zahlen. 

Die 2000-Einwohner-Kommune ging in Berufung. Sie sieht keinen Hinweis auf eine Benachteiligung von Fuchs aufgrund ihres Geschlechts und forderte, die Klage abzuweisen, wie deren Anwalt André Friedl sagte. 

Vergleichsgespräche ohne Erfolg

Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg hat die Klage der Ex-Bürgermeisterin abgewiesen.
Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg hat die Klage der Ex-Bürgermeisterin abgewiesen.  © Uwe Anspach/dpa

Die Richter am VGH regten bei der Verhandlung einen Vergleich zwischen den Parteien an mit Verweis auf Risiken für beide Seiten. So sei es inhaltlich schwierig, Fuchs mit ihrem 24 Jahre vor ihr ins Amt gekommenen Vorgänger zu vergleichen.

Unter anderem seien Gründe – wenn auch keine umfassenden – für die schlechtere Besoldung von Fuchs im Protokoll des Gemeinderates genannt. Der Vergleich mit dem Nachfolger sei möglicherweise rechtlich schwierig, obwohl es hier schon Hinweise auf eine Ungleichbehandlung gebe.

Laut ihrem Anwalt Jörg Düsselberg bezieht sich der vom Verwaltungsgericht Freiburg zugesprochene Schadenersatz auf die Differenz der Bezüge zwischen den Besoldungsgruppen A 14 und A 15 für etwas mehr als die Hälfte ihrer Amtszeit. Fuchs ist heute Pensionärin.

Titelfoto: Uwe Anspach/dpa

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