Islamistischer Terror-Anschlag geplant? Das fordert die Staatsanwaltschaft

Karlsruhe - Im Karlsruher Prozess um einen möglichen islamistischen Terroranschlag in Deutschland hat die Staatsanwaltschaft eine Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren und neun Monaten gefordert.

Das Karlsruher Landgericht will am kommenden Montag das Urteil verkünden. (Archiv)
Das Karlsruher Landgericht will am kommenden Montag das Urteil verkünden. (Archiv)  © Uli Deck/dpa

Die Verteidigung plädierte am Mittwoch vor dem Karlsruher Landgericht auf Freispruch, wie eine Gerichtssprecherin mitteilte.

Das Gericht will am kommenden Montag (16 Uhr) sein Urteil verkünden. Die Ermittler ordnen den Mann dem radikal-islamistischen Spektrum zu. Hinweise auf ein konkretes Anschlagsziel gab es nach Angaben der Staatsanwaltschaft nicht.

Die Staatsanwaltschaft hatte dem 22-jährigen deutschen Staatsangehörigen zum Prozessauftakt unter anderem die Anleitung zur Begehung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat, Terrorismusfinanzierung und versuchten unerlaubten Erwerb einer Kriegswaffe vorgeworfen (Az: 5 KLs 510 Js 4383/21).

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So soll er Bauanleitungen für Molotowcocktails und Sprengstoffgürtel verbreitet haben sowie Videos zur Wirkung von Sprengsätzen. Zudem habe der Angeklagte 500 Euro gespart, um damit ein Sturmgewehr zu kaufen. Der 22-Jährige war beim vermeintlichen Kauf des Sturmgewehrs festgenommen worden - eingefädelt von verdeckten Ermittlern des Landeskriminalamts Baden-Württemberg.

Der Mann, der zuletzt in Frankreich gelebt haben soll, war im Juni vergangenen Jahres zum Bahnhof in Kehl (Ortenaukreis) gekommen, um sich mit Waffenverkäufern zu treffen. Diese - in Wahrheit verdeckte Ermittler - führten ihn zu einem Auto mit dem Gewehr. Spezialkräfte der Polizei nahmen den Mann fest.

Titelfoto: Uli Deck/dpa

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