Kunde gezüchtigt und finanziell ausgenommen: Domina wegen Steuerhinterziehung verurteilt

Von Marco Krefting

Karlsruhe - Eine Domina soll einen Kunden nicht nur körperlich gezüchtigt, sondern auch finanziell ausgenommen haben. Bei der eigenen Steuererklärung war sie aber offenbar nicht so streng.

Die Domina soll ihren Kunden zum Tattoowierer geschickt haben. (Symbolbild)
Die Domina soll ihren Kunden zum Tattoowierer geschickt haben. (Symbolbild)  © Britta Pedersen/dpa-Zentralbild/dpa

Eine Domina ist wegen Steuerhinterziehung zu einer Geldstrafe von 10.000 Euro verurteilt worden. Sie habe durch zu niedrig angegebene Einkünfte einen Steuerschaden von rund 87.600 Euro verursacht, sagte der Richter am Amtsgericht Karlsruhe bei der Urteilsverkündung.

Er verurteilte die 53-Jährige zu 400 Tagessätzen à 25 Euro. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der Anwalt ließ offen, ob er Rechtsmittel einlegt.

Das zugrunde liegende Geld soll die Frau von einem "24/7-Sklaven" bekommen haben, der ihr also rund um die Uhr dienen sollte. Ihm soll sie den Angaben nach Prüfungen auferlegt haben, die unter anderem Geldzahlungen vorsahen.

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Der rund 15 Jahre jüngere Kunde, der zeitweise im gleichen Haus lebte wie die Angeklagte, hatte ihr nach eigenen Aussagen rund 250.000 Euro überwiesen. Er sei davon ausgegangen, dass er das Geld später zurückbekomme.

Unter anderem sei der Mann auf Anweisung der Domina tätowiert und gepierct worden. Auch habe sie ihn gezüchtigt, teilte die Sprecherin mit. Den Schilderungen zufolge musste er zudem eine Vermögensaufstellung für die Angeklagte machen und ihr seine Kontoauszüge geben.

Das Urteil vor dem Amtsgericht Karlsruhe fiel nach einem Verhandlungstag. (Archivbild)
Das Urteil vor dem Amtsgericht Karlsruhe fiel nach einem Verhandlungstag. (Archivbild)  © Uli Deck/dpa

Beziehung soll sich in private Richtung entwickelt haben

Nach Aussage der Angeklagten entwickelte sich ihre Beziehung in eine private Richtung. Daher habe sie das Geld zum gemeinsamen Leben auch nicht in ihrer Steuererklärung angegeben. Das glaubte der Richter nicht. Sie habe die Neigungen des Kunden ausgenutzt und dass er über viel Geld verfügte.

Der "Sklave", der als Zeuge in dem Verfahren auftrat, hatte nach eigenen Angaben versucht, die Anklagte wegen Betrugs anzuzeigen. Dies habe aber zu keinem Ergebnis geführt, weil man ihm nicht geglaubt habe. Deswegen habe er auch keine zivilrechtlichen Ansprüche geltend gemacht.

Erstmeldung: 9.37 Uhr, aktualisiert um 16.35 Uhr.

Titelfoto: Britta Pedersen/dpa-Zentralbild/dpa

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