Anklage im Prozess um Axtangriff in ICE: 21-Jähriger schuldunfähig, aber dauerhaft gefährlich?

Von Ute Wessels

Regensburg - In dem Prozess um einen Axtangriff in einem ICE werden am Freitag (9 Uhr) vor dem Landgericht Regensburg die Plädoyers erwartet.

Der Prozess gegen den Beschuldigten 21 Jahre alten Syrer steht vor dem Abschluss.  © Armin Weigel/dpa

Dem mutmaßlichen Täter wirft die Staatsanwaltschaft versuchten Totschlag und gefährliche Körperverletzung vor. Das Urteil könnte am 20. Juli gesprochen werden.

Nach Überzeugung der Ermittler attackierte der Beschuldigte, ein 21 Jahre alter Syrer, am 3. Juli 2025 in dem Zug Fahrgäste mit einer Axt.

Ein Passagier, der einen Notruf tätigen wollte, erlitt eine schwere Kopfverletzung, ebenso eine Mitreisende, die sich schützend vor ihren Sohn stellte. Dieser und weitere Fahrgäste überwältigten den Angreifer, der dabei auch schwer verletzt wurde.

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Zu Prozessbeginn berichteten die Opfer, wie sehr sie das Geschehen teils bis heute belastet.

Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass der Beschuldigte aufgrund einer psychischen Erkrankung schuldunfähig ist und weiterhin eine Gefahr für die Allgemeinheit darstellt. Die Behörde beantragte deshalb seine dauerhafte Unterbringung in einer psychiatrischen Einrichtung.

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Polizei und Spurensicherung sind nach dem Angriff vor Ort, um zu ermitteln. (Archiv)  © Armin Weigel/dpa

Der ICE war nach der Attacke bei Straßkirchen (Landkreis Straubing-Bogen) zum Stehen gekommen. Der Angeklagte war bereits kurz nach der Tat in eine psychiatrische Einrichtung gebracht worden.

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