Bayreuth vor Gericht gezerrt! Bundesweit erste Klima-Klage gegen eine ganze Stadt

Bayreuth - Das Verwaltungsgericht Bayreuth muss sich ab dem heutigen Donnerstag mit einem in dieser From einzigartigen Fall in Deutschland beschäftigen: Die Stadt wurde von der "Initiative Klimaentscheid" angeklagt.

Die notwendigen 5000 Unterschriften wurden gesammelt. Der Stadtrat hält jedoch mit Argumenten gegen den Bürgerentscheid.
Die notwendigen 5000 Unterschriften wurden gesammelt. Der Stadtrat hält jedoch mit Argumenten gegen den Bürgerentscheid.  © 123RF/iakovenko

Grund dafür ist, dass der Stadtrat im Juni 2022 ein Bürgerbegehren abgelehnt hat, obwohl zuvor die 5000 entsprechend notwendigen Unterschriften durch die Klimaschützer an den CSU-Oberbürgermeister überreicht werden konnten.

Es ist die erste bundesweite kommunale Klimaklage - und könnte eine deutliche Signalwirkung haben.

Durch den Entscheid wurde die Stadt aufgefordert, einen Maßnahmenplan für Klimaneutralität bis zum Jahr 2030 in Bayreuth aufzustellen.

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Dieser Plan sollte transparent dokumentiert werden und den Oberbürgermeister dazu verpflichten, jährlich Rechenschaft über die Umsetzung der Entwicklung abzulegen.

"Der Stadtrat hat jedoch mehrheitlich dafür gestimmt, dass das Bürgerbegehren materiell unzulässig sei", teilte die Bürgerinitiative in einem Presseschreiben mit.

Stadt Bayreuth schiebt Verantwortung auf höhere Instanzen

Das Ergebnis des Prozesses in Bayreuth könnte eine Signalwirkung für andere Kommunen haben.
Das Ergebnis des Prozesses in Bayreuth könnte eine Signalwirkung für andere Kommunen haben.  © Daniel Karmann/dpa

Der Stadtrat begründe seine Ablehnung mit mehreren Punkten: Die Forderung sei zu unbestimmt, die Unterschreiber hätten nicht genau erkennen können, wofür sie konkret abstimmen, die potenziellen Kosten seien nicht erkennbar und die Klimaziele lägen über den Maßnahmen, die durch Bund, Länder und EU angestrebt würden.

Zudem beruft sich die Stadt darauf, dass der Klimawandel ein globales Problem wäre und eine Klimaneutralität bis 2030 nicht umsetzbar wäre.

Gegenüber "BR24" argumentiert der Rechtsbeistand der Initiative, Veronika Thalhammer, dass derartige Grundsatzentscheidungen im Rahmen von Bürgerbegehren absolut zulässig wären.

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Die Unterstützer der Aktion hätten außerdem sehr wohl gewusst, wofür sie unterschreiben würden und dass die potenzielle Nichtumsetzbarkeit der Forderungen lediglich auf einer Vermutung der Gegner beruhe. Entsprechend wären diese Argumente nicht aussagekräftig.

Thalhammer räumt zwar ein, dass die entstehenden Kosten tatsächlich nicht im Vorfeld kalkulierbar wären - die wäre jedoch keine rechtliche Voraussetzung für die Anerkennung des Bürgerbegehrens.

"Ein Gerichtsurteil über ein Bürgerbegehren zum Klimaschutz ist ein Novum und deshalb über Bayreuth hinaus von Bedeutung", teilte die "Initiative Klimaentscheid" auf seiner Homepage mit.

Titelfoto: Daniel Karmann/dpa

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