Drohende Todesstrafe? Neuschwanstein-Mörder kämpft gegen Abschiebung

❤️
😂
😱
🔥
😥
👏

Von Ulf Vogler

Augsburg/Kempten - Drei Jahre nach dem Sexualmord an einer Touristin beim Schloss Neuschwanstein wehrt sich der Täter gegen seine möglicherweise erst in Jahrzehnten anstehende Abschiebung aus Deutschland.

Nach der Gewalttat an zwei jungen US-Amerikanerinnen unweit des Schlosses Neuschwanstein wurde der Mann zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt.
Nach der Gewalttat an zwei jungen US-Amerikanerinnen unweit des Schlosses Neuschwanstein wurde der Mann zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt.  © Karl-Josef Hildenbrand/dpa

Der 33 Jahre alte US-Amerikaner hatte bei einem Besuch des weltberühmten Schlosses zwei junge, ebenfalls aus den USA stammende Frauen einen etwa 50 Meter tiefen Abhang hinuntergestoßen. Eine 21-Jährige starb später im Krankenhaus, ihre Freundin wurde verletzt. Der Mann hatte die 21-Jährige vor dem Sturz in die Tiefe vergewaltigt und gewürgt.

Das Landgericht Kempten hatte ihn wegen Mordes, versuchten Mordes und Vergewaltigung mit Todesfolge zu einer lebenslangen Haft verurteilt. Die Ausländerbehörde des Landratsamtes Ostallgäu hat daraufhin einen Ausweisungsbescheid gegen den verurteilten Mörder erlassen.

Dies will der Mann allerdings nicht akzeptieren. Er hat gegen den Bescheid Klage beim Verwaltungsgericht in Augsburg eingereicht. Der 33-Jährige begründet dies unter anderem damit, dass ihm bei einer Rückkehr in die Vereinigten Staaten ein weiterer Prozess wegen der derselben Tat drohe.

Leid und Schmerz zugefügt: Dutzenden toten Ziegen auf Hof entdeckt
Gerichtsprozesse Bayern Leid und Schmerz zugefügt: Dutzenden toten Ziegen auf Hof entdeckt

In diesem Fall sei sogar die Todesstrafe nicht ausgeschlossen. Nach Angaben eines Sprechers des Verwaltungsgerichts könnte es in dem Verfahren Ende des Jahres einen Verhandlungstermin geben.

33-Jähriger begründet Klage mit drohender Todesstrafe: Haftentlassung des Amerikaners kann noch sehr lange dauern

Touristen stehen auf der Marienbrücke vor dem Schloss Neuschwanstein.
Touristen stehen auf der Marienbrücke vor dem Schloss Neuschwanstein.  © Karl-Josef Hildenbrand/dpa

Konkret steht eine Abschiebung des Mannes in absehbarer Zukunft allerdings gar nicht an. Er verbüßt vorläufig seine Gefängnisstrafe regulär in Bayern.

Es gebe derzeit kein Prüfverfahren dazu, ob der 33-Jährige aus der Haft abgeschoben werden könnte, sagte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft Kempten. "Von unserer Seite werden wir da nicht aktiv." Seitens der Verteidigung des US-Amerikaners gab es zunächst keine Stellungnahme zu der Klage.

Üblicherweise kommt bei zu lebenslanger Haft verurteilten Mördern erst nach 15 Jahren eine Aussetzung der Reststrafe zur Bewährung in Betracht. Im Fall des Amerikaners ist dies allerdings nur schwer möglich.

Dreifache Mutter auf offener Straße erstochen: Ehemann gesteht Bluttat
Gerichtsprozesse Bayern Dreifache Mutter auf offener Straße erstochen: Ehemann gesteht Bluttat

Denn die Strafkammer stellte auch die besondere Schwere der Schuld fest, um dies zu verhindern. "Eine Haftentlassung nach 15 Jahren wäre nicht vertretbar", sagte der Vorsitzende Richter bei der Urteilsverkündung.

Der Mann und seine beiden Opfer waren als Urlauber zur Besichtigung des bekannten Märchenschlosses nach Deutschland gekommen. Die drei kannten sich nicht und trafen sich im Juni 2023 zunächst zufällig auf der Marienbrücke nahe dem Schloss, kurz darauf kam es in der Nähe zu der Tat.

Titelfoto: Karl-Josef Hildenbrand/dpa (2)

Mehr zum Thema Gerichtsprozesse Bayern: