Ehefrau mit heißem Öl übergossen: 33-Jähriger zu lebenslanger Haft verurteilt

Regensburg - Bei der Trennung von seiner Ehefrau will ein Mann in der Oberpfalz nach eigener Aussage keine "finale Niederlage" erleiden - die Situation eskaliert. Der Mann überschüttet seine Ex-Partnerin mit heißem Öl, sie wird schwerst verletzt.

Der Mann wollte die Trennung von seiner Ehefrau nicht hinnehmen und verübte eine grausame Tat.
Der Mann wollte die Trennung von seiner Ehefrau nicht hinnehmen und verübte eine grausame Tat.  © Armin Weigel/dpa

Vor dem Landgericht Regensburg ist der 33-Jährige nun am Mittwoch wegen versuchten Mordes samt gefährlicher und schwerer Körperverletzung zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt worden.

Dass seine Frau, mit der er zwei Söhne hat, eine neue Beziehung eingehen würde, war für den Angeklagten undenkbar, wie der Gerichtsprozess zeigte.

In einer Nachricht an einen Bekannten schrieb der Angeklagte, er habe überlegt, seine Frau zu erwürgen, zitierte der Vorsitzende Richter. Dann würde er zwar lange Jahre "in den Bau" gehen, müsse sich danach aber nicht mehr mit seiner Frau herumschlagen, hieß es demnach in der Nachricht weiter. Die Kinder würden zwischenzeitlich zu Verwandten kommen, so die Vorstellung des Angeklagten.

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Der Angeklagte habe seiner Ex-Partnerin "ihr hübsches Gesicht" nehmen wollen, und als er am Tattag erfahren habe, dass sie einen neuen Mann an ihrer Seite habe, habe er geschrieben, sie müsse "unbrauchbar gemacht werden", fasste der Vorsitzende Richter Zitate aus Chats zusammen. Die Frau sollte für die Männerwelt uninteressant werden.

Ehefrau mit heißem Öl verbrüht: Auch die Söhne wurden bei der Attacke verletzt

Der 33-Jährige wurde zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt.
Der 33-Jährige wurde zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt.  © Armin Weigel/dpa

Etwa zwei Wochen vor der Tat fragte der Angeklagte einen Bekannten, ob dieser bereit sei, für 10.000 Euro seiner Frau Säure ins Gesicht zu schütten, damit - so begründete er dies - ihre "innere Hässlichkeit" sichtbar werde. Der Bekannte lehnte ab.

Der Angeklagte habe sich ausgemalt, wie es sein würde, wenn er oder jemand anderes seine Frau töten oder entstellen würde, sagte der Richter und zählte zahlreiche Google-Suchen des Mannes auf. Unter anderem fanden sich in seinem Rechner Suchanfragen zu den Begriffen "hot oil skin", "acid attack" sowie nach der Gefährlichkeit einer Überdosis Insulin.

Am Tattag erhitzte der Mann den Ermittlungen nach rund drei Liter Öl in einem Topf. Als seine Noch-Ehefrau zu einem vereinbarten Termin die Söhne brachte, ging der Mann mit dem Topf die Flurtreppe herunter, wo die Frau gerade den Kinderwagen zur Türe hereinschob.

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Dann machte der Mann eine Stolperbewegung und überschüttete unter anderem Gesicht und Nacken der Frau mit der heißen Flüssigkeit. Spritzer verletzten auch die Söhne. Durch die Schreie wurden zwei Frauen im Haus aufmerksam, die den Notarzt riefen und der Frau halfen.

Versuchter Mord an Ehefrau: niedrige Beweggründe, Heimtücke und Grausamkeit nachgewiesen

Mit der Tat habe der Mann "keine finale Niederlage" im "Machtkampf" mit seiner Noch-Ehefrau hinnehmen wollen, sagte der Vorsitzende Richter.
Mit der Tat habe der Mann "keine finale Niederlage" im "Machtkampf" mit seiner Noch-Ehefrau hinnehmen wollen, sagte der Vorsitzende Richter.  © Armin Weigel/dpa

Die schnelle medizinische Versorgung habe wohl eine Lebensgefahr bei der Frau verhindert, sagte der Richter unter Bezug auf Gutachten. Jedoch sei der Angriff potenziell lebensgefährlich gewesen. Die Frau sei ins künstliche Koma versetzt und in eine Nürnberger Klinik geflogen worden.

Bei den Helfern erkundigte sich der Mann nach dem Befinden seiner Frau, wie der Richter sagte. Jedoch habe er eine Ersthelferin gefragt: "Sieht sie jetzt aus wie Kentucky Fried Chicken?" Das sei spöttelnd, höhnisch, ohne Empathie und situationsunangemessen, so der Richter.

Der Angeklagte habe die Tat wie einen Unfall aussehen lassen wollen. Die Kammer sah aber einen "mindestens bedingten Tötungsvorsatz". Dafür spreche die Gefährlichkeit der Tat. Und die Äußerungen des Angeklagten im Vorfeld hätten einen "tiefen Einblick in sein Seelenleben gegeben".

Die Richter sahen drei Mordmerkmale als erfüllt an: niedrige Beweggründe, Heimtücke und Grausamkeit. Die Frau habe sich angesichts der Schmerzen "die Seele aus dem Leib geschrieben", sagte der Vorsitzende Richter.

Die Frau sei von Narben dauerhaft gezeichnet und werde noch weitere Operationen benötigen. Bei ihrer Aussage vor Gericht habe sie einen sehr tapferen Eindruck hinterlassen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Titelfoto: Armin Weigel/dpa

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