Eltern sollen Kind ein Jahr lang brutal gequält haben: Dann kann der Fünfjährige flüchten
Von Ulf Vogler
Augsburg - Schockierende Vorwürfe! Ein Vater und seine neue Frau sollen ihre fünfjährigen Jungen gefesselt, geschlagen und mehrfach eingesperrt haben. Das Martyrium des Kindes soll etwa ein Jahr gedauert haben, dann konnte er aus dem Haus fliehen.
Alles in Kürze
- Eltern sollen Fünfjährigen ein Jahr lang brutal gequält haben.
- Vater und Stiefmutter sitzen in Untersuchungshaft.
- Kind wurde gefesselt, geschlagen und eingesperrt.
- Sechsjähriger floh im Januar aus dem Haus.
- Angeklagten drohen Vorwürfe der Misshandlung und Freiheitsberaubung.

Der Vater und die Stiefmutter müssen sich am Dienstag (9 Uhr) vor dem Augsburger Amtsgericht verantworten. Beide befinden sich nach Angaben einer Gerichtssprecherin in Untersuchungshaft.
Laut der Anklage war die leibliche Mutter gestorben, als der Junge gerade vier Jahre alt war. Bald lernte der aus dem Landkreis Aichach-Friedberg stammende Vater eine neue Frau kennen, die bei ihm einzog und die er später auch heiratete.
Wenige Monate später begannen demnach die brutalen Übergriffe auf den Sohn des heute 33 Jahre alten Vaters. Der Mann soll seinen Buben mehrfach geprügelt haben, die 35-jährige Frau soll auch einmal zugeschlagen haben.
Die Angeklagten sollen das Kind zudem ohne Essen und Trinken für längere Zeiträume im Heizungsraum, der Abstellkammer oder im Kinderzimmer eingesperrt haben. Mit Kabelbindern sollen die Arme und Füße des Jungen dabei gefesselt worden sein.
Misshandeltes Kind soll sich massiv zurückentwickelt haben

Im vergangenen Januar soll der Sohn dann aus dem Wohnhaus geflohen sein. Eine Zeugin entdeckte das nur leicht bekleidete Kind allein auf einer Landstraße. Das Jugendamt nahm sich dem mittlerweile sechs Jahre alten Buben an.
Nach Angaben der Staatsanwaltschaft hat sich der zuvor altersgerecht entwickelte Junge durch die fortdauernde Vernachlässigung und Misshandlung massiv zurückentwickelt.
Den Angeklagten wird unter anderem schwere Misshandlung von Schutzbefohlenen, gefährliche Körperverletzung und Freiheitsberaubung vorgeworfen.
Titelfoto: Karl-Josef Hildenbrand/dpa