"Es tut mir unheimlich leid": 56-Jähriger gesteht Missbrauch von Heimkindern

Von Angelika Resenhoeft

Schweinfurt - Ein wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Heimkindern angeklagter Mann hat im Berufungsverfahren vor dem Landgericht Schweinfurt eingeräumt, sich an zwei Jungen vergangen zu haben.

Der Angeklagte gab jetzt zu, sich an zwei Jungen vergangen zu haben. (Symbolbild)  © 123RF/eakmoto

Der 56-Jährige sagte allerdings, er könne sich nicht konkret an die Taten erinnern. Wenn die Opfer die Übergriffe - so wie in der Anklage festgehalten - geschildert hätten, werde er dem nicht entgegentreten. "Es tut mir unheimlich leid", sagte der Angeklagte.

Der Mann war Ende der 1990er Jahre als Hausmeister in dem Heim im Landkreis Schweinfurt tätig. Die Übergriffe sollen in einem Wohnwagen auf dem Heimgelände und auf einer Almhütte in Österreich stattgefunden haben.

Die Staatsanwaltschaft wirft dem 56-Jährigen schweren sexuellen Missbrauch von Kindern und versuchten schweren sexuellen Missbrauch von Kindern vor.

Gerichtsprozesse Bayern "Gefühllos und unbarmherzig": Frau soll Lebensgefährten mit hochgiftiger Chemikalie getötet haben

Bei den Übergriffen sollen in den Jahren zwischen etwa 1998 bis 2000 zwischen 11 und 15 Jahre alt gewesen sein. 

Anzeige

Angeklagter hatte gegen Haftstrafe Berufung eingelegt

In einem ersten Urteil war der 56-Jährige in Schweinfurt zu drei Jahren Haft verurteilt worden.  © Pia Bayer/dpa

Ursprünglich waren in dem Komplex zwei Männer angeklagt - der 56-Jährige und ein 1981 geborener Mann, der als Erzieher in dem Kinderdorf am Rand des Steigerwalds gearbeitet hatte.

Das Gericht in Schweinfurt hatte im Januar 2025 den 56-Jährigen zu drei Jahren Haft und den anderen Angeklagten zu einer Jugendstrafe von eineinhalb Jahren verurteilt, ausgesetzt zur Bewährung.

Der Ältere legte Berufung ein. Im Fall des anderen Angeklagten ging die Staatsanwaltschaft zunächst ebenfalls in Berufung, nahm diese später aber wieder zurück.

Gerichtsprozesse Bayern Vater lässt Baby bei Sommerhitze im Auto zurück, muss er jetzt in den Knast?

Die Verteidigung hatte auf Freispruch plädiert. Staatsanwaltschaft und Nebenklage hatten Haftstrafen für beide Angeklagte gefordert.

Mehr zum Thema Gerichtsprozesse Bayern: