Femizid in Bayern: Ehemann tötet Mutter von sechs Kindern wegen Trennung

Von Elke Richter

Krailling/München - Nach dem gewaltsamen Tod einer jungen Mutter im oberbayerischen Krailling wird ihr Ehemann des Mordes angeklagt.

Einsatzkräfte stehen nach der Bluttat im Sommer 2025 in der Gemeinde Krailling in Oberbayern.  © Network Pictures

Darüber hinaus wirft die Anklage dem 37-Jährigen vor, nicht nur für die drei gemeinsamen, sondern auch für drei nicht aus der Ehe stammende Kinder in betrügerischer Absicht Sozialleistungen beantragt zu haben.

Die 29 Jahre alte Frau war erst zwei Monate vor der Tat im Rahmen des Familiennachzugs mit den sechs Kindern nach Deutschland eingereist.

Der aus dem Jemen stammende Angeschuldigte lebt nach Angaben der Staatsanwaltschaft München II seit 2022 in Deutschland. Nach Stand der Ermittlungen folgte ihm seine Ehefrau im April 2025 – und zwar sowohl mit den drei gemeinsamen als auch mit drei weiteren Kindern. Daraufhin beantragte der Mann bei den zuständigen Stellen Sozialhilfe sowie Kindergeld und bezog anschließend für sich und die Kinder Sozialleistungen.

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Den Erkenntnissen zufolge kam es bereits kurze Zeit nach der Ankunft der Frau zu verbalen und körperlichen Auseinandersetzungen zwischen den Eheleuten, die die Frau zur Trennung veranlassten.

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Häusliche Gewalt führt zu Kontaktverbot

Die Staatsanwaltschaft sieht in der Tat unter anderem die Mord-Merkmale der Habgier und der Grausamkeit erfüllt. (Symbolbild)  © Monika Skolimowska/dpa

Wegen mehrerer Fälle häuslicher Gewalt bestand seit Anfang Juni sogar ein gerichtliches Kontaktverbot. Doch keine Woche später soll der Mann die Frau am 14. Juni mit einem Küchenmesser in ihrer Wohnung in Krailling (Landkreis Starnberg) mit mehreren Stichen tödlich verletzt haben.

Weil er die Frau nach Einschätzung der Staatsanwaltschaft auf diese brutale Weise für die Trennung bestrafen und seine Macht demonstrieren wollte, wertet die Anklagenbehörde die Tat wegen der Merkmale der Habgier, der Verdeckungsabsicht, der Grausamkeit und sonstiger niedriger Beweggründe als Mord.

Als Nächstes muss nun das Landgericht München II über die Eröffnung des Hauptverfahrens entscheiden. Bis zu einem rechtskräftigen Urteil gilt die Unschuldsvermutung.

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Der Angeschuldigte sitzt derzeit in Untersuchungshaft. Die sechs Kinder, die zum Tatzeitpunkt zwischen vier und zehn Jahre alt waren, waren vom Jugendamt in Obhut genommen worden.

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