Homophober Angriff? Angeklagter ist kein Unbekannter

Von Ulf Vogler

Augsburg - Nach einem mutmaßlich homophoben Angriff hat die Generalstaatsanwaltschaft München gegen vier Männer im Alter von 22 bis 25 Jahren Anklage erhoben.

Im Oktober 2020 wurde der zur Tatzeit 17-Jährige zu einer Jugendstrafe von viereinhalb Jahren verurteilt. (Archivfoto)  © Karl-Josef Hildenbrand/dpa

Sie sollen in der Augsburger Maximilianstraße zwei Männer geschlagen und getreten haben. Das Landgericht Augsburg muss nun entscheiden, ob die Anklage wegen gefährlicher Körperverletzung zugelassen und in einem Prozess verhandelt wird.

Der Fall hatte in Augsburg für Aufsehen gesorgt, weil unter den Angeschuldigten ein 22-Jähriger ist, der vor mehr als fünf Jahren mit einer Gewalttat bundesweit für Schlagzeilen sorgte. Er hatte am Nikolausabend 2019 am Augsburger Königsplatz einen 49 Jahre alten Familienvater mit einem einzigen Faustschlag getötet.

Das Opfer war damals mit Ehefrau und Freunden auf dem Rückweg von einem Weihnachtsmarkt- und Restaurantbesuch, als es zu einem Streit mit einer Gruppe Jugendlicher kam. Infolge eines wuchtigen Schlags des damals 17-Jährigen ins Gesicht starb der 49-Jährige binnen kurzer Zeit an einer Hirnblutung.

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Der Täter wurde später wegen Körperverletzung mit Todesfolge zu einer Jugendstrafe von viereinhalb Jahren verurteilt.

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Die Berufsfeuerwehr trauerte um ihren Kollegen, der 2019 nach einer Auseinandersetzung mit einer Gruppe Jugendlicher starb.  © Stefan Puchner/dpa

Der 22-Jährige ist nun bei dem neuen Fall einer der drei Beschuldigten, die in Untersuchungshaft sitzen. Gegen eine weitere Person wurde ebenfalls ermittelt.

Die vier Verdächtigen sollen im März 2025 die zwei Opfer gegen Kopf und Oberkörper geschlagen und getreten haben. Die Ermittler gehen davon aus, dass bei den mutmaßlichen Tätern auch eine feindliche Einstellung gegenüber Homosexuellen eine Rolle spielte.

Bei der Auseinandersetzung auf der Maxstraße, der bekanntesten Augsburger Feiermeile, soll es allerdings auch vonseiten der beiden verletzten Männer ein möglicherweise provozierendes Verhalten gegeben haben. Bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung gilt für die vier beschuldigten Männer die Unschuldsvermutung.

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Die Generalstaatsanwaltschaft in München hatte das Verfahren wegen des vermuteten queerfeindlichen Hintergrunds übernommen. Die Ermittlungsbehörde ist in Bayern die Zentralstelle zur Bekämpfung von Extremismus und Terrorismus.

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