Misshandlung behinderter Bewohner, darunter ein neunjähriges Kind: Ex-Pfleger erhält nur Bewährungsstrafe

Von Ute Wessels und Paulina Sternsdorf

Regensburg - Wegen der Misshandlung von Menschen mit erheblichen Behinderungen ist ein früherer Pfleger einer Blindeneinrichtung in der Oberpfalz vor dem Landgericht Regensburg am Donnerstag für schuldig gesprochen worden. Die Kammer verurteilte ihn zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und acht Monaten, wie ein Gerichtssprecher mitteilte.

Der Prozess fand im Landgericht Regensburg statt. (Archivfoto)  © Armin Weigel/dpa

Die Bewährungszeit dauert vier Jahre, ebenso lange darf der 51-Jährige nicht als Pfleger arbeiten. 

Die Richter verurteilten ihn wegen Misshandlung Schutzbefohlener samt gefährlicher und versuchter gefährlicher Körperverletzung. Von weiteren Vorwürfen wurde er freigesprochen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Der Mann hatte von 2016 bis 2022 bei der Einrichtung hauptsächlich als Nachtpfleger gearbeitet.

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Zu den Betroffenen gehörte auch ein damals neunjähriges Kind, dem der Pfleger nach Angaben der Ermittler Hämatome am Hals zugefügt haben soll. Zudem soll er einem Bewohner beim Wickeln mehrfach ein Stofftier in den Mund gestopft haben.

Ein weiterer Bewohner erlitt laut Staatsanwaltschaft einen Armbruch. Darüber hinaus zog sich ein Bewohner nach Erkenntnissen der Ermittler eine Gesichtsverletzung zu.

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