Mordurteil aufgehoben: War es doch ein Unfall? Neuer Prozess um Tod von Studentin
Traunstein - Ist die Medizinstudentin Hanna (†20) Opfer eines Gewaltverbrechens geworden? Oder war es ein tragischer Unfall? Das Mordurteil gegen einen Verdächtigen wurde inzwischen aufgehoben – doch noch sitzt er in Haft.
Alles in Kürze
- Mordurteil gegen Verdächtigen aufgehoben
- Neuer Prozess um Tod von Studentin Hanna
- Unfall-These der Verteidiger wird neu verhandelt
- Verfahrensfehler und neue Erkenntnisse zur Unfall-Theorie
- Neuer Prozess könnte Mitte September beginnen

Die junge Frau war an einem Feiertag im Oktober 2022 gegen 2.30 Uhr aus dem Musikclub Prien am Chiemsee "Eiskeller" gekommen. Etwa zwölf Stunden später entdeckte ein Passant ihre Leiche flussabwärts in der Prien.
Der Fall war über viele Monate in den Schlagzeilen.
Im März 2024 sah es das Landgericht Traunstein als erwiesen an, dass der damals 22 Jahre alte Hauptverdächtige die junge Frau getötet habe.
Die Jugendkammer entschied nach mehr als 30 Verhandlungstagen, dass er sie aus sexuellen Motiven verfolgt, von hinten angegriffen und dann schwer verletzt in den nahen Bärbach geworfen haben soll.
Vor wenigen Wochen wurde das Urteil nach Revision durch den Bundesgerichtshof (BGH) aufgehoben. Der Fall wird neu verhandelt. Mehrere Gutachten sollen jetzt beweisen, dass die Studentin nicht getötet wurde, sondern bei einem tragischen Unfall ihr Leben verlor. Eine These, die vor Gericht verworfen wurde.
Verfahrensfehler und neue Details zur Unfall-These der Verteidiger

Die Kammer habe aber selbst ein aussagepsychologisches Gutachten in Auftrag gegeben, um die Angaben eines wichtigen Zeugen zu beurteilen. Das bestätigte die Gerichtssprecherin.
Die Verteidiger pochen nicht nur darauf, dass der Fall neu verhandelt wird, sondern haben am Montag zudem eine Haftprüfung beantragt. Sie fordern die sofortige Freilassung des aus ihrer Sicht unschuldigen Mandaten. Zumal es neue Erkenntnisse zur Unfall-Theorie gibt.
In einem der Gutachten soll ein Szenario ausgearbeitet sein, laut dem die alkoholisierte Studentin in den nahen Bärbach gefallen und sich die Verletzungen im Fluss treibend zugezogen haben könnte.
Unter anderem gäbe es laut Verteidigung auch eine Stauklappe, an der Hannas Körper aufgeprallt sein könnte. Eine der dort angebrachten Sechskantschraubenmuttern passt auf die Wunden an Hannas Kopf.
Ein Punkt, mit dem der BGH die Aufhebung begründet: Verfahrensfehler. So habe sich die Richterin in E-Mails mit dem Staatsanwalt über die rechtliche Würdigung von Erkenntnissen ausgetauscht. Darüber wurde die Verteidigung aber nicht informiert.
Der neue Prozess um die junge Medizinstudentin könnte nach aktuellem Stand Mitte September beginnen.
Titelfoto: Montage: Uwe Lein/dpa (2)