Mordfall Peggy (†9): Mutter scheitert mit Klage gegen Ex-Verdächtigen

Bamberg - Im bis heute unaufgeklärten Mordfall Peggy ist die Mutter der Neunjährigen mit einer Schmerzensgeldklage gescheitert.

Mehr als 20 Jahre nach dem Verschwinden von Peggy forderte die Mutter des getöteten Mädchens (r.) aus Oberfranken Schmerzensgeld von einem ehemaligen Verdächtigen. Ohne Erfolg.  © Daniel Vogl/dpa

Das Oberlandesgericht Bamberg bestätigte am Donnerstag eine Landgerichtsentscheidung, wonach die Mutter keine Ansprüche auf Zahlung von 75.000 Euro gegenüber einem von ihr beschuldigten Mann stellen kann. Das Berufungsurteil ist noch nicht rechtskräftig.

Peggys Mutter warf dem Mann vor, die Leiche ihrer viele Jahre als verschollen geltenden Tochter aus dem fränkischen Lichtenberg ins benachbarte Thüringen gebracht zu haben. Weil er dies verheimlicht habe, sei sie für 15 Jahre im Ungewissen über das Schicksal des Mädchens gewesen.

Nach der nun vom OLG bestätigten Entscheidung des Landgerichts Hof vom Mai vergangenen Jahres konnte die Mutter aber nicht nachweisen, dass der Beschuldigte tatsächlich die Leiche transportiert habe.

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Ein entsprechendes Teilgeständnis aus einem Strafverfahren sei im Zivilverfahren nicht zugrunde zu legen, weil das Teilgeständnis in einer Drucksituation zustande gekommen sei. Außerdem sei es in sich widersprüchlich sowie zum Teil objektiv unrichtig, es beinhalte auch kein Täterwissen.

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Peggy verschwand 2001 spurlos

Ein Gedenkstein mit dem Porträt des getöteten Mädchens auf einem Friedhof in Nordhalben.  © David-Wolfgang Ebener/dpa

Der Mordfall Peggy gilt als einer der rätselhaftesten Kriminalfälle in der Geschichte der Bundesrepublik. Das aus dem oberfränkischen Lichtenberg stammende Mädchen war 2001 nicht nach Hause gekommen. Erst 15 Jahre später wurden ihre sterblichen Überreste in einem Waldstück entdeckt.

Strafrechtlich konnte die Ermordung des Kindes nicht aufgeklärt werden - ein noch vor dem Auffinden des Leichnams als Mörder verurteilter geistig beeinträchtigter Mann wurde später rechtskräftig freigesprochen.

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