Prozess gegen "Todespfleger" in München: Angeklagter eröffnet Verhandlung mit Geständnis

München - Am Landgericht München I hat am Dienstag der Prozess gegen einen Pfleger begonnen, der zwei seiner Patienten umgebracht haben soll.

Die Anklage wirft dem Angeklagten unter anderem zweifachen Mord vor.
Die Anklage wirft dem Angeklagten unter anderem zweifachen Mord vor.  © Daniel Karmann/dpa

Der wegen zweifachen Mordes und sechsfachen Mordversuches angeklagter 26 Jahre alte Mann hat vor dem Landgericht München I ein Geständnis abgelegt.

"Ich hab da einen großen Fehler gemacht", sagte der Angeklagte zu Prozessbeginn am Dienstag. "Mir fehlen manchmal selber die Worte."

Es sei nicht seine Absicht gewesen, dass jemand stirbt. Weil er oft vor seiner Schicht Alkohol getrunken und dann einen Kater gehabt habe, habe er einfach nur seine Ruhe haben wollen. "Ich habe sie ruhigstellen wollen." Der 26-Jährige sagte: "Es tut mir von Herzen leid."

Mordprozess um verschwundene schwangere Alexandra R.: Lebensgefährte sagt aus
Gerichtsprozesse Bayern Mordprozess um verschwundene schwangere Alexandra R.: Lebensgefährte sagt aus

Die Staatsanwaltschaft München I hat den Pfleger wegen Mordes, versuchten Mordes und gefährlicher Körperverletzung angeklagt - und wegen Diebstahls.

Laut Anklage spritzte er den Patienten auf einer sogenannten Wachstation, einer Zwischenstation zwischen Intensiv- und normaler Station, Beruhigungsmittel, Adrenalin oder Blutverdünner.

Verstorbener Schriftsteller Enzensberger unter den Patienten

Zu den Patienten des Mannes aus Nordrhein-Westfalen zählte auch der 2022 gestorbene Schriftsteller Hans Magnus Enzensberger.

In ihrer Anklage geht die Staatsanwaltschaft von zwei Mordmerkmalen aus: Heimtücke und niedrige Beweggründe.

"Im Krankenhaus wird da nicht so drauf geachtet", erklärte der Pfleger, dass es ihm möglich war, die Medikamente zu entnehmen ohne dass es jemand merkte. Er gab an, die Arzneimittelbestellungen selbst gemacht und die starken Beruhigungsmittel auch selbst in großen Mengen eingenommen zu haben.

Titelfoto: Daniel Karmann/dpa

Mehr zum Thema Gerichtsprozesse Bayern: