Sarg fällt ins Grab und öffnet sich: Witwe legt sich mit dem Bestattungsunternehmen an

Ansbach - Ein skurriler Vorfall während einer Beerdigung im Juli 2021 hat nun das Amtsgericht Ansbach beschäftigt.

Wegen eines Vorfalls bei einer Beerdigung weigerte sich eine Witwe, die Rechnung des Bestatters über 2300 Euro zu begleichen. (Symbolbild)
Wegen eines Vorfalls bei einer Beerdigung weigerte sich eine Witwe, die Rechnung des Bestatters über 2300 Euro zu begleichen. (Symbolbild)  © 123RF/ dolgachov

Als der Sarg damals in die Bodenöffnung herabgelassen wurde, hatte einer der Sargträger einen Gurt losgelassen.

Daraufhin stürzte der Sarg in das Grab, öffnete sich und der Verstorbene war für die Trauergäste erneut zu sehen.

Die Witwe des beigesetzten Mannes wollte daraufhin die Rechnung gegenüber des Bestattungsunternehmens in Höhe von etwa 2300 Euro nicht begleichen.

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Ihren Angaben nach waren die Gurte, die den Totengräbern übergeben wurden, zu rutschig gewesen. Das nannte sie als Grund dafür, dass der Sarg schließlich hinunterfiel.

Der Twist an der Sache: zum einen waren die Sargträger Kollegen des Verstorbenen, zum anderen wurden die Gurte bereits zuvor ohne Zwischenfälle eingesetzt. Entsprechend kamen die Richter zu einem anderen Urteil als die Hinterbliebene. Sie muss die Rechnung des Bestatters begleichen.

Die Frau wurde bereits im März 2023 zu dieser Zahlung verurteilt, hatte jedoch Berufung eingelegt. Das Urteil ist nun rechtskräftig.

Titelfoto: 123RF/ dolgachov

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