Schuldspruch! AfD-Politiker Daniel Halemba verurteilt
Von Angelika Resenhoeft
Würzburg – Das Amtsgericht Würzburg hat den AfD-Landtagsabgeordneten Daniel Halemba (24) wegen Geldwäsche und Nötigung zu einer Geldstrafe verurteilt. Das Schöffengericht entschied dabei auf 160 Tagessätze von je 190 Euro.
Sollte das Urteil entsprechend rechtskräftig werden, würde der 24-Jährige im umgangssprachlichen Sinn als vorbestraft gelten, da die ausgesprochene Strafe im Führungszeugnis eingetragen wird. Gegen das Urteil sind allerdings für ihn Rechtsmittel möglich.
Halembas Anwälte hatten in der Vorwoche auf einen Freispruch plädiert, die Staatsanwaltschaft dagegen auf 240 Tagessätze von jeweils 215 Euro.
Ankläger Tobias Kostuch hatte die Vorwürfe der Volksverhetzung, Geldwäsche, der Nötigung und versuchten Nötigung als erwiesen angesehen.
Die Jugendkammer verurteilte Halemba wegen Geldwäsche und Nötigung. Vom Vorwurf der Volksverhetzung und der versuchten Nötigung dagegen wurde der 24-Jährige freigesprochen.
Halemba und sein Verteidiger hatten sich in dem Verfahren als Opfer politischer Intrigen inszeniert und nahezu nichts zu den Vorwürfen gesagt - jedenfalls nicht vor Gericht, sondern vielmehr in sozialen Medien und bei Statements.
AfD-Fraktion im Landtag Bayerns hat sich bislang noch mehrheitlich hinter Daniel Halemba gestellt
Erst in den ausführlichen Plädoyers wurde eine Beteiligung Halembas an den angeblichen Taten zurückgewiesen, beziehungsweise wurden die Vorfälle als nicht strafrechtlich relevant dargestellt.
Er hatte in seinem Schlusswort gesagt: "Es geht hier darum, mit Schmutz zu werfen (…) und eine Nähe zum Nationalsozialismus zu konstruieren."
Der Prozess in Würzburg fand vor einem Jugendschöffengericht statt, weil Halemba beim Tatkomplex Geldwäsche aufgrund seines damaligen Alters noch unter Jugendstrafrecht fällt.
Der AfD-Politiker war im Oktober des Jahres 2023 als damals jüngster Abgeordneter in den Landtag des Freistaats Bayern gewählt worden. Halemba gilt aktuell als Rechtsaußen in der bayerischen AfD.
Die AfD-Fraktion hat sich bisher mehrheitlich hinter den umstrittenen Jung-Parlamentarier gestellt, sein Abgeordnetenmandat nimmt er weiter wahr. Der Landesvorsitzende Stephan Protschka (48) schrieb der Deutschen Presse-Agentur anlässlich des Prozesses: "Der Landesvorstand wird im Falle einer rechtskräftigen Verurteilung den Sachverhalt satzungsgemäß prüfen."
Ob künftig ein Parteiausschlussverfahren eingeleitet werde, hänge laut Protschka entsprechend "nicht schematisch, sondern vom konkreten Urteil, dem Tatbestand, dem Strafmaß sowie dem Bezug zur Parteitätigkeit ab".
Titelfoto: Karl-Josef Hildenbrand/dpa

