27 Messerstiche im Schlaf: Jugendlicher wegen Mordes verurteilt

Von Michael Donhauser

Nürnberg - Ein Jugendlicher ist am Landgericht Nürnberg-Fürth wegen Mordes und versuchten Mordes zu neuneinhalb Jahren Jugendstrafe verurteilt worden. Der Junge erstach mit 27 Messerstichen den Bruder seiner Freundin.

Ein Polizeiauto steht am Tatort an der Wiesenstraße in Nürnberg.
Ein Polizeiauto steht am Tatort an der Wiesenstraße in Nürnberg.  © vifogra / Goppelt

Die Jugendkammer sah es demnach als erwiesen an, dass der Jugendliche im Alter von damals 15 Jahren im April vergangenen Jahres den 19-jährigen Bruder seiner Freundin umgebracht hat und dessen 14-jährige Freundin bei dem Messerangriff schwer verletzte.

Das Gericht blieb bei der Strafzumessung nur knapp unter der gesetzlich vorgegebenen Höchststrafe von zehn Jahren.

Der Jugendliche hatte die Tat vor Gericht gestanden. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, innerhalb einer Woche können Rechtsmittel dagegen eingelegt werden.

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Der 15-Jährige habe zunächst den schlafenden Bruder seiner Freundin im Schlaf überrascht und mit 27 Messerstichen getötet. Durch die Schreie wachte die Freundin des Bruders auf und wurde ebenfalls durch den 15-Jährigen mit Stichen erheblich verletzt.

Die damals 14-jährige Freundin des Toten lag nach dem Angriff im Koma und wurde wochenlang intensivmedizinisch betreut, wie das Gericht mitteilte. Sie leide bis heute an den damals erlittenen Verletzungen.

Schwester des Getöteten leistete Beihilfe zur Tat

Im Landgericht Nürnberg-Fürth wurde der Jugendliche verurteilt.
Im Landgericht Nürnberg-Fürth wurde der Jugendliche verurteilt.  © Daniel Karmann/dpa

Die zur Tatzeit 13 Jahre alte Freundin des Angreifers und gleichzeitig auch Schwester des Toten leistete nach Überzeugung des Gerichtes Beihilfe zu der Tat.

Sie hatte die Tür zugehalten, als die Verletzte Hilfe holen wollte. Allerdings war das Mädchen zum Zeitpunkt der Tat noch nicht strafmündig.

Hintergrund der Tat sei die Vorstellung des Jugendlichen und seiner Freundin gewesen, im Falle des Todes der Familienangehörigen ihre eigene Liebesbeziehung ungestört leben zu können.

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Sie hätten Bedenken gehabt, dass die Familienmitglieder die Beziehung der beiden Jugendlichen miteinander nicht gutheißen würden.

Titelfoto: vifogra / Goppelt

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