Seitenwechsel nach Strafbefehl: Ex-Landgerichts-Präsidenten soll der Prozess gemacht werden

Traunstein/München - Der frühere Präsident des Landgerichts Traunstein steht vielleicht schon bald selbst vor Gericht.

Dem ehemaligen Traunsteiner Landgerichts-Präsidenten soll der Prozess gemacht werden. Mit Details halten sich die Involvierten noch zurück.
Dem ehemaligen Traunsteiner Landgerichts-Präsidenten soll der Prozess gemacht werden. Mit Details halten sich die Involvierten noch zurück.  © 123RF/Andriy Popov

Das Amtsgericht München hat einen Strafbefehl gegen ihn erlassen, wie ein Gerichtssprecher am Donnerstag mitteilte. Weil er Einspruch dagegen einlegte, kommt es nun voraussichtlich zum Prozess.

Zum Inhalt des Strafbefehls und den Vorwürfen gegen den Juristen machte das Münchner Amtsgericht keine Angaben. Wann der Fall dort verhandelt werden soll, war zunächst noch unklar.

Gernot Lehr, der Medienrechtsanwalt des früheren Gerichtspräsidenten, sagte der Deutschen Presse-Agentur: "Der Strafbefehl hat weder eine tatsächliche noch eine rechtliche Grundlage, zumal das Amtsgericht den Eingang einer angekündigten umfassenden Stellungnahme nicht abgewartet hatte."

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Sein Mandant bestreite "mit Nachdruck den gegen ihn erhobenen Vorwurf". Darum habe dessen Strafverteidiger am Donnerstag Einspruch gegen den Strafbefehl eingelegt. Bis das Verfahren rechtskräftig abgeschlossen ist, gilt die Unschuldsvermutung.

Gegen den früheren Gerichtspräsidenten läuft auch ein Disziplinarverfahren.

Ex-Präsident bereits aus dem Justizdienst ausgeschieden

In dessen Verlauf ordnete das Dienstgericht beim Landgericht Nürnberg-Fürth im Oktober vergangenen Jahres seine vorläufige Suspendierung an und dass die Hälfte seiner laufenden Dienstbezüge einbehalten wird.

Weil er Ende Januar "auf eigenen Wunsch aus dem Justizdienst ausgeschieden" sei, wie eine Sprecherin des bayerischen Justizministeriums am Donnerstag der dpa sagte, hat sich die Beschwerde, die er gegen seine vorläufige Suspendierung eingelegt hatte, inzwischen erledigt.

Das Beschwerdeverfahren sei Ende Februar eingestellt worden. Das zuständige Dienstgericht prüft nach Ministeriumsangaben aber derzeit, "ob eine weitere vorläufige Maßnahme erforderlich ist".

Titelfoto: 123RF/Andriy Popov

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