Kein Scherz! Amtsgericht verurteilt Hausbesetzer zum Aufsatzschreiben

Rosenheim - Es klingt kurios, ist aber in der Tat das Urteil des Amtsgerichts Rosenheim: Drei junge Hausbesetzer wurden zu gemeinnütziger Arbeit und dem Verfassen jeweils eines Aufsatzes verurteilt.

Fünf Seiten müssen die Aufsätze umfassen, die das Amtsgericht Rosenheim drei jungen Hausbesetzern als ein Teil des Urteils auferlegt hat. (Symbolbild)
Fünf Seiten müssen die Aufsätze umfassen, die das Amtsgericht Rosenheim drei jungen Hausbesetzern als ein Teil des Urteils auferlegt hat. (Symbolbild)  © 123RF/yganko

Damit sollten sie zur Auseinandersetzung mit dem Thema angeregt werden, teilte das Gericht am heutigen Montag zu dem getroffenen Urteil mit.

Zwei Hausbesetzer müssen demnach jeweils fünf Seiten zum gewählten Thema "Meinungsfreiheit, Versammlungsfreiheit, Eigentumsgarantie - warum unsere Verfassung nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts Hausbesetzungen zur Durchsetzung politischer Ziele nicht erlaubt" schreiben und anschließend dem Gericht vorlegen.

Das Thema für den dritten Angeklagten lautet: "Bezahlbaren Wohnraum schaffen - was die Parteiprogramme der im Bundestag vertretenen Parteien dazu vorsehen". Der Umfang ist gleich.

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Sie hatten im April 2023 ein leerstehendes Hotel besetzt. Das Amtsgericht befand sie des Hausfriedensbruchs und Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte für schuldig.

Weil sie zur Tatzeit zwischen 18 und 21 Jahren alt waren, verurteilte das Gericht sie nach Jugendrecht. Sie müssen je 50 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten und zudem die Aufsätze schreiben. "Die Angeklagten haben die strafrechtlichen Vorwürfe grundsätzlich akzeptiert und eine Erklärung zu ihren politischen Zielen abgegeben", teilte ein Sprecher mit.

Titelfoto: 123RF/yganko

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