Prozess um Messerangriff in Aschaffenburg: Angeklagter hatte "Teufel im Kopf"

Von Angelika Resenhoeft

Aschaffenburg - Der Verteidiger des mutmaßlichen Messerstechers von Aschaffenburg hat den Angriff seines Mandanten auf unbescholtene Kinder als "Tat eines Wahnsinnigen" bezeichnet.

Der Anwalt des 28-Jährigen bezeichnete die Messerattacke als "Tat eines Wahnsinnigen".
Der Anwalt des 28-Jährigen bezeichnete die Messerattacke als "Tat eines Wahnsinnigen".  © Karl-Josef Hillenbrand

Der 28-Jährige habe damals Stimmen gehört und könne sich an die Attacke am 22. Januar im Park Schöntal nur diffus erinnern, sagte Rechtsanwalt Jürgen Vongries zu Beginn des sogenannten Sicherungsverfahrens vor dem Landgericht Aschaffenburg.

Die Opfer habe er zufällig ausgesucht, warum sei unklar. "Genau diese Frage werden wir nicht beantworten können", sagte Vongries. Der Afghane sei ein sehr kranker Mensch, der sich seither Vorwürfe mache.

Dem psychiatrischen Gutachter sagte der Verdächtige nach Angaben seines Anwalts, er habe das rund 30 Zentimeter lange Küchenmesser aus seiner Flüchtlingsunterkunft in Alzenau mitgenommen, weil er Angst vor einem Angriff gehabt habe, sagte Vongries. "Er habe einen Teufel im Kopf gehabt, der viel mit ihm geredet habe."

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Laut einem ersten psychiatrischen Gutachten ist der Beschuldigte an paranoider Schizophrenie erkrankt und war bei der Tat schuldunfähig.

Bei der Messerattacke starben ein zwei Jahre alter deutscher Junge marokkanischer Herkunft und ein 41 Jahre alter Mann, der den Angegriffenen helfen wollte. Zudem wurden ein zweijähriges Mädchen aus Syrien, ein weiterer Helfer (damals 72) und eine Erzieherin (59) verletzt.

Der Tatverdächtige war bereits zuvor polizeibekannt und in der Psychiatrie

Die Anteilnahme nach der Tat war groß in Aschaffenburg. Am Tatort wurden Kerzen und Stofftiere zum Gedenken hinterlassen.
Die Anteilnahme nach der Tat war groß in Aschaffenburg. Am Tatort wurden Kerzen und Stofftiere zum Gedenken hinterlassen.  © Daniel Vogl/dpa

In dem Sicherungsverfahren geht es um die zunächst unbefristete Unterbringung des 28-Jährigen in einem psychiatrischen Krankenhaus.

Der Beschuldigte war bereits vor der Gewalttat polizeibekannt und mehrfach in einer Psychiatrie.

Die Staatsanwaltschaft wirft dem Verdächtigen Mord, versuchten Mord, Totschlag, versuchten Totschlag, Bedrohung sowie diverse Körperverletzungsdelikte vor.

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Die Vorwürfe der sogenannten Antragsschrift der Staatsanwaltschaft träfen zu, sagte der Verteidiger.

Erstmeldung vom 16. Oktober um 12.27 Uhr; Update um 12.59 Uhr.

Titelfoto: Karl-Josef Hillenbrand

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