Anschlag auf Israel-Botschaft geplant: IS-Russe holte sich Anleitung zur Herstellung von Sprengstoffen

Von Marion van der Kraats

Berlin - Ein mutmaßlicher IS-Unterstützer, der einen Anschlag auf die israelische Botschaft geplant haben soll, steht von Montag (13 Uhr) an in Berlin vor Gericht.

Anschlagsziel des 19-Jährigen war die israelische Botschaft in Berlin.  © Julius-Christian Schreiner/-/dpa

Die Bundesanwaltschaft wirft dem 19-Jährigen unter anderem Unterstützung einer terroristischen Vereinigung im Ausland und die Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat vor.

Der russische Staatsangehörige tschetschenischer Abstammung war im Februar am Hauptstadtflughafen BER festgenommen worden. Seitdem befindet er sich in Untersuchungshaft.

Das Kammergericht Berlin hat bislang insgesamt neun Verhandlungstage bis zum 12. Januar 2026 geplant. Am ersten Verhandlungstag soll bereits ein Polizist als Zeuge vernommen werden.

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Laut Anklage plante der 19-Jährige ab Anfang Februar 2025, einen Anschlag in Deutschland gegen nach seiner Auffassung "Ungläubige" zu begehen. Dabei soll er die israelische Botschaft als Ziel in Betracht gezogen haben. Hierzu habe er sich im Internet Anleitungen zur Herstellung von Sprengstoffen besorgt. Die Umsetzung sei aber daran gescheitert, dass der Mann sich die dafür erforderlichen Komponenten nicht besorgen konnte.

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Reise nach Pakistan zum IS geplant

Die Polizei durchsuchte die Wohnung des 18-Jährigen.  © Michael Bahlo/dpa

Parallel zu seinen Anschlagsideen soll der Heranwachsende, der in einer Flüchtlingsunterkunft in Potsdam wohnte, für die Terrormiliz Islamischer Staat (IS) Propagandamaterial ins Russische und Tschetschenische übersetzt haben. Am 20. Februar begab er sich laut Anklage zum Flughafen, um nach Pakistan zu reisen.

Dort habe er sich den IS anschließen und militärisch trainieren lassen wollen. Kurz zuvor habe er einem mutmaßlichen IS-Mitglied im Ausland ein Video mit einem Treueschwur auf die Organisation geschickt.

Der Prozess ist nach Gerichtsangaben öffentlich, da der Angeklagte zur Tatzeit Heranwachsender war. Das Gericht muss allerdings entscheiden, ob er nach Erwachsenenstrafrecht zu verurteilen ist oder nach dem Jugendstrafrecht.

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