Anschlag auf Taylor-Swift-Konzert vorbereitet: 16-Jähriger kommt glimpflich davon

Berlin - Im Prozess gegen einen heute 16-Jährigen wegen eines Anschlagplans für ein Taylor-Swift-Konzert ist am Dienstag am Berliner Kammergericht ein Urteil gefallen.

Ein 16-jähriger IS-Anhänger ist vom Kammergericht Berlin verurteilt worden.
Ein 16-jähriger IS-Anhänger ist vom Kammergericht Berlin verurteilt worden.  © Jens Kalaene/dpa

Das Gericht sprach den Angeklagten der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat in Tateinheit mit der Unterstützung einer terroristischen Gewalttat im Ausland schuldig, wie eine Sprecherin mitteilte.

Gegen den 16-Jährigen verhängte das Gericht eine Jugendstrafe von einem Jahr und sechs Monaten, die zur Bewährung ausgesetzt wurde.

Zur Tatzeit war der Jugendliche den Angaben gerade einmal 14 Jahre alt und ein Anhänger der Terrormiliz "Islamischer Staat" (IS). Radikalisiert habe er sich durch Propaganda im Internet.

2024 hatte der Angeklagte über die sozialen Medien Kontakt zu einem heute 19-Jährigen, der einen Sprengstoffanschlag auf ein Konzert der US-Sängerin Taylor Swift (35) in Wien plante.

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Als Komplize schickte der Angeklagte dem 19-Jährigen unter anderem ein Video mit einer Anleitung zum Bombenbau und vermittelte ihm den Kontakt zu einem IS-Mitglied.

Der Angeklagte hatte einen 19-Jährigen unterstützt, der einen Sprengstoffanschlag in Wien plante.
Der Angeklagte hatte einen 19-Jährigen unterstützt, der einen Sprengstoffanschlag in Wien plante.  © Heinz-Peter Bader/AP/dpa

Österreichische Behörden deckten Pläne auf

US-Sängerin Taylor Swift (35) sagte im vergangenen Jahr wegen der Anschlagpläne mehrere Konzerte ab.
US-Sängerin Taylor Swift (35) sagte im vergangenen Jahr wegen der Anschlagpläne mehrere Konzerte ab.  © Darryl Dyck/The Canadian Press via AP/dpa

Schlimmeres verhinderten die österreichischen Behörden, die die Anschlagpläne rechtzeitig aufdecken konnten. Am 7. August 2024 wurde der Angeklagte festgenommen. Am selben Tag wurden drei geplante Taylor-Swift-Konzerte abgesagt.

Im Berliner Prozess legte der 16-Jährige ein umfassendes Geständnis ab. Das Gericht folgte der Bundesanwaltschaft, die eine Jugendstrafe von einem Jahr und sechs Monaten auf Bewährung beantragt hatte. Auch die Verteidigerin hatte eine Bewährungsstrafe beantragt.

Wegen des jungen Alters wurde unter Ausschluss der Öffentlichkeit verhandelt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Innerhalb einer Woche kann das Urteil mit dem Rechtsmittel der Revision angefochten werden.

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Die Ermittlungen gegen den 19-jährigen Österreicher dauerten bis zuletzt noch an.

Titelfoto: Jens Kalaene/dpa

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