Bewusstlose Abiturientin vergewaltigt, jetzt wird noch mehr bekannt: Kommt Täter nie wieder frei?

Von Anne Baum

Berlin - Drei Monate nach seiner Verurteilung wegen Vergewaltigung einer bewusstlosen Abiturientin hat ein 38-Jähriger in einem zweiten Prozess weitere Vorwürfe zugegeben.

In einem früheren Prozess wurde der Angeklagte zu fünfeinhalb Jahren verurteilt. (Archivbild)
In einem früheren Prozess wurde der Angeklagte zu fünfeinhalb Jahren verurteilt. (Archivbild)  © Soeren Stache/dpa

Der 38-Jährige habe die ihm vorgeworfenen Taten gestanden, ging aus einer Stellungnahme eines Verteidigers zu Handy-Auswertungen hervor. Die Aussage des Angeklagten vor dem Berliner Landgericht erfolgte bereits vor zehn Tagen unter Ausschluss der Öffentlichkeit.

Dem 38-Jährigen werden im aktuellen Prozess vier weitere Taten zulasten von zwei Frauen vorgeworfen. Bei dem Angeklagten handelt es sich möglicherweise um einen Serientäter. Dem Betriebswirt und ehemaligen Geschäftsführer droht im Falle einer Verurteilung auch anschließende Sicherungsverwahrung.

Der Mann war Mitte Juli zu fünfeinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Nach Überzeugung des Gerichts hat er im April 2022 eine alkoholisierte 20-Jährige zum Konsum von verschiedenen Drogen animiert und ihren desolaten Zustand ausgenutzt, um einseitig sexuelle Handlungen vorzunehmen.

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Den Körper der bewusstlosen Abiturientin habe er mit frauenverachtenden Worten beschmiert und mehrere Videoaufnahmen gefertigt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Taten liegen vier bis fünf Jahre zurück

Die damals 20-Jährige musste minutenlang reanimiert werden. (Symbolfoto)
Die damals 20-Jährige musste minutenlang reanimiert werden. (Symbolfoto)  © Monika Skolimowska/dpa

Im aktuellen Prozess werden dem Mann Taten in dem Zeitraum von Februar 2020 bis März 2021 vorgeworfen. Die beiden Anklagen, um die es nun geht, wurden auf Antrag der Nebenklage-Anwältinnen zum Schutz der betroffenen Frauen unter Ausschluss der Öffentlichkeit verlesen. Auch die Aussagen der beiden 47- und 29-jährigen Frauen sowie des Angeklagten erfolgten hinter verschlossenen Türen.

Die Vorwürfe waren erst während des ersten Prozesses bekanntgeworden. Das Gericht sorgte damals dafür, dass ein Handy des Angeklagten durch die Polizei vollständig ausgewertet wurde.

Als ihre Mandantinnen bei der Polizei mit Aufnahmen konfrontiert worden seien, seien sie schockiert gewesen, sagte eine Nebenklage-Anwältin am Rande. Sie hätten bis zu dem Zeitpunkt nicht gewusst, "dass sie zu Opfern geworden waren".

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Kritik gegen Polizeibeamte wurde bereits im ersten Prozess laut – inzwischen gibt es den Angaben zufolge interne Ermittlungen gegen Berliner Polizisten. Beamte, die im Fall der Abiturientin von einer Notärztin alarmiert worden waren, sahen trotz Hinweisen auf Straftaten zunächst keinen Anlass, zu ermitteln.

Die Familie der damals 20-Jährigen, die minutenlang reanimiert werden musste, erstattete Strafanzeige und beharrte auf Ermittlungen. Der Prozess wird am 4. November fortgesetzt.

Titelfoto: Soeren Stache/dpa

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