Frau stand in Flammen: So wirr redet sich ihr Ex heraus
Von Anne Baum
Berlin - Eine 33-jährige Frau kommt nach einem Streit in einer Unterkunft für wohnungslose Menschen mit großen Brandwunden in ein Krankenhaus.
Rund drei Monate später steht ihr damaliger Partner vor dem Landgericht Berlin. Er soll die Frau erst mit einem Messer verletzt, dann mit Benzin bespritzt und angezündet haben. Der 45-Jährige wies die Vorwürfe zu Prozessbeginn zurück. "Ich habe die Verletzungen nicht herbeigeführt", sagte der Angeklagte.
In der Beziehung habe es immer wieder Streit gegeben, sagte der 45-Jährige. Bei dem Geschehen im Zimmer des Nachbarn habe er zwar aus Wut nach dem Benzin gegriffen, das er zum Grillen hatte. Er habe seine damalige Partnerin damit bespritzt, sie aber nicht angezündet.
Zu Flammen sei es gekommen, als die Frau zu einem Feuerzeug gegriffen habe - "sie hatte wohl Benzin an der Hand". Auch der Vorwurf, er habe zuvor ein Messer eingesetzt, treffe nicht zu.
Zu der Auseinandersetzung war es laut Ermittlungen am 21. Juli in einem Haus in Berlin-Schöneberg gekommen. Die 33-Jährige habe sich in einem Nachbarzimmer befunden, als unerwartet der 45-Jährige erschienen sei.
Er habe zunächst mit einem Küchenmesser gedroht, dann in Richtung des Nachbarn gestochen und die Frau durch Schnitte verletzt, heißt es in der Anklage.
33-Jährige musste mehrmals operiert werden
Schließlich habe er eine "hochentzündliche Flüssigkeit" aus einer Plastikflasche auf die Frau geschüttet und mit einem Feuerzeug angezündet. "Sie stand kurzzeitig in Flammen", steht es in der Anklage.
Der 39-jährige Zimmernachbar soll geistesgegenwärtig zu einer Decke gegriffen und die Flammen erstickt haben. Die Frau habe unter anderem eine große Brandwunde am linken Oberschenkel und im Bereich der Hüfte erlitten. Mehrere Operationen seien erforderlich gewesen.
Der Angeklagte wurde kurz nach dem mutmaßlichen Angriff festgenommen. Er befindet sich seitdem in Untersuchungshaft.
Für den Prozess um gefährliche Körperverletzung und Nötigung sind zwei weitere Verhandlungstage bis zum 1. Dezember terminiert.
Titelfoto: Michel Winde/dpa

