Von Anne Baum
Berlin - Rund zwei Jahre nach dem Unfalltod eines 67-jährigen Fußgängers in Berlin-Neukölln durch Raserei ist der Verursacher zu einem Jahr und zehn Monaten Haft auf Bewährung verurteilt worden. Das Amtsgericht Tiergarten sprach den 28-jährigen Angeklagten der fahrlässigen Tötung sowie der fahrlässigen Gefährdung des Straßenverkehrs und der Unfallflucht schuldig. Zudem erging eine Führerscheinsperre von zweieinhalb Jahren.
Die Tat mache fassungslos, sagte der Vorsitzende Richter. Der Unfall sei bei Einhaltung der dort erlaubten Höchstgeschwindigkeit von Tempo 50 vermeidbar gewesen.
Der 28-Jährige saß am späten Abend des 26. Juni 2024 am Steuer eines gemieteten PS-starken Sportcoupés. Mit deutlich überhöhter Geschwindigkeit sei er auf der Hermannstraße unterwegs gewesen - laut Anklage mit bis zu 98 km/h.
An einer Kreuzung sei es zu einem "frontalen und ungebremsten Zusammenstoß" mit einem von links kommenden Fußgänger gekommen, der die Straße überqueren wollte. Das Opfer sei mehrere Meter durch die Luft geschleudert worden. Der 67-Jährige starb noch am Unfallort.
Zunächst hatte der 28-Jährige gehalten, war dann aber als Beifahrer in das Auto eines anderen Mannes gestiegen. Etwa eineinhalb Stunden stellte er sich allerdings bei der Polizei und gab an, der Unfallfahrer zu sein.
Angeklagter flüchtete zunächst vom Unfallort und war "wie im Schockzustand"
Der Angeklagte hatte gestanden. Er habe "Fehler gemacht" und bereue sein Verhalten, sagte er. Damals sei er auf dem Weg zu seiner schwangeren Freundin gewesen. Auf der Straße sei es zu einer "Kolonnenbildung" durch türkische Fußballfans gekommen.
Er sei rechts vorbeigefahren, habe Gas gegeben. Als er den Fußgänger sah, habe er noch eine "Vollbremsung gemacht". Nach dem Zusammenstoß sei er "wie im Schockzustand" gewesen und schließlich in das Auto eines Bekannten gestiegen.
Mit der verhängten Strafe folgte das Gericht dem Antrag des Staatsanwalts. Der Verteidiger hatte ebenfalls auf eine Bewährungsstrafe plädiert, dabei aber keinen konkreten Antrag gestellt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.