Gaza-Protestcamp darf wieder vor Bundeskanzleramt, doch unter einer Bedingung

Berlin - Ein Gaza-Protestcamp, das vor dem Bundeskanzleramt in Berlin seine Zelte abbauen musste, darf dort wieder demonstrieren. Jedoch unter strikten Regeln, wie das Verwaltungsgericht Berlin in einem Eilverfahren entschieden hat.

Das Gaza-Protestcamp vor dem Bundeskanzleramt in Berlin war zu laut und musste weichen.
Das Gaza-Protestcamp vor dem Bundeskanzleramt in Berlin war zu laut und musste weichen.  © Michael Ukas/dpa

Die Teilnehmer des Dauer-Protestcamps zum Thema "Vereint für Palästina!" dürfen wieder auf die Grünfläche am Bundeskanzleramt zurück, müssen jedoch leise sein, hat die 1. Kammer (VG 1 L 634/25) am Mittwoch beschlossen.

Seit dem 15. Juni findet dort eine angemeldete Versammlung statt, bei der die Polizei in der Vergangenheit immer wieder wegen Lärms anrücken musste.

Daher ordnete die Behörde am 14. Juli an, dass das Dauer-Protestcamp auf einen Teil des Washingtonplatzes vor dem Berliner Hauptbahnhof verlegt werden soll.

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Die Teilnehmer zogen vorerst um, legten jedoch am selben Tag einen Eilantrag beim Verwaltungsgericht ein, um sich dagegen zu wehren.

Auf der Grünfläche vor dem Bundeskanzleramt darf die Dauer-Versammlung wieder abgehalten werden, aber unter Lärmschutzauflagen.
Auf der Grünfläche vor dem Bundeskanzleramt darf die Dauer-Versammlung wieder abgehalten werden, aber unter Lärmschutzauflagen.  © Michael Ukas/dpa

Gaza-Protestcamp darf vor Bundeskanzleramt, muss aber leise sein

Die Camper dürfen wieder zurück, müssen aber leise sein.
Die Camper dürfen wieder zurück, müssen aber leise sein.  © Michael Ukas/dpa

Zwar stimmte das Gericht der Polizei zu, dass durch die Verwendung von tonverstärkenden Geräten und Trommeln die Arbeitsfähigkeit des Bundeskanzleramtes erheblich eingeschränkt gewesen sei.

Jedoch könne diese Gefahr im Sinn des Versammlungsfreiheitsgesetzes Berlin auch mit einem milderen Mittel und nicht mit der Verlegung des Dauercamps gebannt werden. Dem Gericht nach genügen Lärmauflagen.

So ist es den Teilnehmern verboten, Hilfsmittel aller Art zur Erzeugung oder Verstärkung akustischer Emissionen, insbesondere von Lautsprechern, Schlaginstrumenten und Sprachrohren/Megafonen, zu nutzen.

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Die Berliner Polizei legte gegen den Beschluss bereits Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg ein.

Titelfoto: Michael Ukas/dpa

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