Journalist bei Prozess ins Gesicht geschlagen: Haft ohne Bewährung für 42-Jährigen

Berlin - Nach einem Angriff auf einen Journalisten am Rande eines Prozesses hat das Amtsgericht Berlin am Mittwoch einen 42-jährigen Mann wegen vorsätzlicher Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von zehn Monaten verurteilt.

Der Angriff auf den Journalisten Thomas H. (65) spielte sich im Berliner Verwaltungsgericht ab. (Archivbild)
Der Angriff auf den Journalisten Thomas H. (65) spielte sich im Berliner Verwaltungsgericht ab. (Archivbild)  © Paul Zinken/dpa

Fadie Al Z. hatte am 17. Dezember vergangenen Jahres in einem Flur des Verwaltungsgerichts den Journalisten Thomas H. (65) "unvermittelt und mit Wucht ins Gesicht geschlagen", wie die Berliner Strafgerichte mitteilten.

H. war dort, um über ein ausländerrechtliches Verfahren gegen den Onkel des Angeklagten zu berichten.

Dafür machte der Journalist im Flur Filmaufnahmen und fragte den Angeklagten und weitere Familienmitglieder nach einer Stellungnahme.

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Durch den Schlag erlitt H. ein Hämatom am linken Auge und litt "zeitweise unter starken Kopfschmerzen und Übelkeit", wie es weiter hieß.

Fadie Al. Z. räumte die Tat vor Gericht ein. Er habe sich von den Filmaufnahmen gestört gefühlt und aus einem "Reflex" heraus gehandelt, so der 42-Jährige. Seine Entschuldigung nahm Thomas H. jedoch nicht an.

Richter kritisierte Schlag als "Angriff auf die Pressefreiheit"

Der Journalist machte im Flur vor dem Saal Filmaufnahmen. (Symbolbild)
Der Journalist machte im Flur vor dem Saal Filmaufnahmen. (Symbolbild)  © Sven Hoppe/dpa

Die Richterin erklärte in ihrer Begründung, die Freiheitsstrafe von zehn Monaten werde nicht zur Bewährung ausgesetzt, da es sich um einen nicht hinnehmbaren Angriff auf die Pressefreiheit handele.

Weiter meinte die Richterin, die Vorstrafen des Angeklagten ließen die für eine Bewährungsstrafe nötige Annahme nicht zu, dass dieser auch ohne die Vollstreckung der Freiheitsstrafe künftig ein strafloses Leben führen werde.

Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig.

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Der Angeklagte hat die Möglichkeit, binnen einer Woche Rechtsmittel einzulegen.

Titelfoto: Paul Zinken/dpa

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