Streit um Habersaathstraße: Eigentümer kassiert Doppel-Klatsche vor Gericht

Berlin - Im Streit um ein weitgehend leerstehendes Wohnhaus in Berlin hat der Hauseigentümer am Mittwoch vor dem Amtsgericht Mitte die nächste Pleite kassiert.

Die Bewohner in der Habersaathstraße 40-48 wehren sich gegen den geplanten Abriss.
Die Bewohner in der Habersaathstraße 40-48 wehren sich gegen den geplanten Abriss.  © Sven Kaeuler/dpa

Das Gericht hat der Räumungsklage gegen eine Langzeitmieterin des ehemaligen Schwesternwohnheims der Charité in der Habersaathstraße 40-48 nicht stattgegeben, wie das Amtsgericht mitteilte.

Damit nicht genug, wird der Kläger auch noch dazu verpflichtet, die Heizung in der Zweizimmerwohnung wieder anzustellen. Die Mieterin hatte sich dagegen gewehrt, ihr Apartment mit elektrischen Radiatoren zu beheizen, weil der Vermieter den Vertrag mit einem Fernwärmeversorger Ende Oktober auslaufen lassen ließ.

Damit kassierte der Hauseigentümer nach 2022 bereits die zweite Klatsche vor Gericht. Auch damals sollte die seit 1998 dort lebende Mieterin ihre Wohnung aufgrund einer sogenannten Verwertungskündigung zwangsweise verlassen und bekam Recht.

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Der Kläger plant nach dem Abriss den Bau eines Wohngebäudes mit voraussichtlich 111 Wohnungen, drei Ladeneinheiten und 45 Tiefgaragenplätzen. Die Baugenehmigung liegt bereits vor.

Zudem verfügt der Eigentümer über eine zeitlich befristete Abrissgenehmigung, die eigentlich auch für die Wohnung der Beklagten gilt.

Gericht stellt Recht der Mieterin über hochriskantes Geschäft des Eigentümers

Der Streit um den Wohnblock dauert bereits mehrere Jahre an.
Der Streit um den Wohnblock dauert bereits mehrere Jahre an.  © Christoph Soeder/dpa

Das Amtsgericht sah die neuerlich ausgesprochene Verwertungskündigung allerdings als unwirksam an, weil dem Eigentümer durch den Fortbestand des Mietverhältnisses kein erheblicher Nachteil entstehe.

Das Gericht betonte, dass die geplante Verwertung mit der weiterhin angestrebten Rendite von vornherein ein hochriskantes und im Rahmen der Abwägung damit weniger schutzwürdiges Geschäft gewesen sie.

"Dass sich der Erwerb nunmehr als Fehlkalkulation herausstelle, könne nicht zulasten der Mieter gehen", hieß es in dem Urteil, das jedoch noch nicht rechtskräftig ist. Vier weitere Räumungsklagen sind beim Amtsgericht Mitte anhängig.

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Ende Oktober wurden Polizisten während einer Zwangsräumung in der Habersaathstraße mit Pyrotechnik beworfen. Wenige Tage später riefen einige Hausbewohner die Polizei, weil sie von einem Sicherheitsdienst des Eigentümers terrorisiert wurden.

Titelfoto: Christoph Soeder/dpa, Sven Kaeuler/dpa (Bildmontage)

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