Nackte Brüste am Wasserspielplatz: Gabrielle L. lehnt Vergleichsgespräch vor Gericht ab

Berlin - Im Rechtsstreit um nackte Brüste auf einem Berliner Wasserspielplatz und eine mögliche Diskriminierung der Frau ist eine Entscheidung des Gerichts aufgeschoben worden.

Die Klägerin Gabrielle Lebreton (39) fordert eine Entschädigung dafür, dass sie nicht mit nacktem Oberkörper auf einem Wasserspielplatz bleiben durfte. (Archivbild)
Die Klägerin Gabrielle Lebreton (39) fordert eine Entschädigung dafür, dass sie nicht mit nacktem Oberkörper auf einem Wasserspielplatz bleiben durfte. (Archivbild)  © Joerg Carstensen/dpa

Gabrielle Lebreton (39), die sich im Juni 2021 oben ohne sonnte und deswegen den Spielplatz verlassen musste, lehnte am Freitag bei der Verhandlung vor dem Kammergericht ein Vergleichsgespräch mit den Vertretern des Landes Berlin ab.

Das Land hingegen will nun klären, ob es die Forderung der klagenden Frau teilweise anerkennt.

Das hatte die Richterin angeregt. Sollte das Land das ablehnen, wird das Gericht entscheiden.

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In der ersten Instanz hatte das Landgericht im September 2022 die Klage der Frau auf eine Entschädigung nach dem Antidiskriminierungsgesetz des Landes Berlin (LADG) abgewiesen.

Gabrielle Lebreton hatte wenigstens 10.000 Euro vom Land Berlin verlangt. Die Klägerin sei nicht unrechtmäßig wegen ihres Geschlechts diskriminiert worden, argumentierte das Gericht damals.

Das Verhalten von Sicherheitsleuten und Polizei sei rechtmäßig gewesen.

Erstmeldung: 29. September, 5.59 Uhr, zuletzt aktualisiert: 17.05 Uhr

Titelfoto: Joerg Carstensen/dpa

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