Pflege-Hölle statt Geborgenheit: Erzieher misshandelt Pflegekinder jahrelang

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Von Anne Baum

Berlin - Vier Geschwister wachsen in einer Wohngruppe auf und sollen dort Geborgenheit finden. Jahre später berichten sie von Erlebnissen, die erschüttern.

Das Landgericht Berlin verurteilte den 45-jährigen Erzieher wegen Misshandlung von Schutzbefohlenen. (Symbolbild)
Das Landgericht Berlin verurteilte den 45-jährigen Erzieher wegen Misshandlung von Schutzbefohlenen. (Symbolbild)  © Jens Kalaene/dpa

Über neun Jahre sollen die Vier in der Einrichtung Gewalt erfahren haben. Rund sieben Jahre nach der Auflösung des Projekts ist ein damaliger Leiter zu drei Jahren und vier Monaten Haft verurteilt worden. Das Landgericht Berlin sprach den 45-jährigen Erzieher der Misshandlung von Schutzbefohlenen sowie der schweren Misshandlung von Schutzbefohlenen in zwei Fällen schuldig.

"Der Einsatz von körperlicher und psychischer Gewalt hat zum Alltag der Kinder gehört, sie haben jeden Tag Angst verspürt", sagte die Vorsitzende Richterin.

Sogenannte Polizeigriffe habe der Angeklagte eingesetzt, ständig an den Haaren gezogen, die Kinder beleidigt, sie häufig nachts wegen Vorkommnissen am Tage geweckt und aus den Betten gezogen.

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Es sei zu Schlägen und teils zu erheblichen Verletzungen gekommen. Ein Junge sei fünf oder sechs Jahre alt gewesen, als ihn der Angeklagte viel zu heiß geduscht habe. Das Kind sei mit Verbrühungen am Rücken in ein Krankenhaus gekommen.

Wohngruppe nach Vorwürfen aufgelöst

2019 habe das älteste Mädchen erste Vorwürfe gegen den Erzieher erhoben. (Symbolbild)
2019 habe das älteste Mädchen erste Vorwürfe gegen den Erzieher erhoben. (Symbolbild)  © Annette Riedl/dpa

Zu Übergriffen kam es laut Anklage von Februar 2010 bis August 2019 in Berlin-Spandau und in Oranienburg (Landkreis Oberhavel). Die Geschwister – anfangs zwei bis acht Jahre alt - hätten damals in einer familienanalogen Wohngruppe unter der Leitung des Angeklagten und seiner Ehefrau gelebt.

Beide seien allerdings kurz nach abgeschlossener Erzieherausbildung ohne Erfahrung gewesen, es habe auch keine wesentlichen Unterstützungsangebote durch den Träger gegeben und kaum Kontrollen. Die Kinder hätten so nicht untergebracht werden dürfen, heiß es im Urteil.

Das Verfahren war 2019 ins Rollen gekommen. Damals hatte das älteste Mädchen erste Vorwürfe erhoben und damit die Notbremse gezogen, so das Gericht. Auch ihre Geschwister hätten danach über Vorfälle berichtet. Die Wohngruppe habe sich nicht halten lassen. 2020 seien die Kinder von der Polizei zwar vernommen worden, danach aber sei lange nichts passiert - "die Akten lagen rum". Wegen einer rechtsstaatswidrigen Verfahrensverzögerung erklärte das Gericht vier Monate der verhängten Strafe als vollstreckt.

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Der Verteidiger hatte auf eine Bewährungsstrafe plädiert, allerdings keinen konkreten Antrag gestellt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Titelfoto: Annette Riedl/dpa

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