Rechtsanwalt angeklagt: Mandanten um mehr als 300.000 Euro betrogen!

Berlin - Auch ein Rechtsanwalt (56) kann auf der Anklagebank landen. Am 3. August verkündete die Staatsanwaltschaft Berlin den mutmaßlichen Gebührenbetrug des Kollegen, mit dem dieser mehr als 300.000 Euro erbeutete.

Der Prozess des 56-jährigen Anwalts findet vor dem Landgericht in Berlin statt. (Symbolbild)
Der Prozess des 56-jährigen Anwalts findet vor dem Landgericht in Berlin statt. (Symbolbild)  © Sonja Wurtscheid/dpa

Zwischen Dezember 2017 und August 2022 habe der 56-jährige Jurist, der auf Erbrecht spezialisiert ist, überhöhte Summen von seinen Mandanten verlangt und diese um Geld betrogen.

Die Berliner Generalstaatsanwaltschaft teilte am Donnerstag mit, dass er deswegen in 25 Fällen wegen "gewerbsmäßigen Betruges" angeklagt werde.

Im "Kleingedruckten" der Vergütungsvereinbarung wurden "massiv überhöhte Mindestgegenstandswerte und Gebühren" erwähnt.

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Damit seine Mandanten nicht skeptisch werden, unterstrich er das Ganze schriftlich mit "in Anlehnung an das RVG" (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz).

Dabei wusste er bereits zwischenzeitlich durch das Kammergericht, dass diese Klausel unzulässig sei. Das wurde ihm nämlich in einem Hinweisbeschluss mitgeteilt.

Staatsanwalt soll sogar Corona-Soforthilfen erschlichen haben

Anstatt realer Fälle wollte der Angeklagte nach Ansicht der Betrogenen nur das Geld. (Symbolbild)
Anstatt realer Fälle wollte der Angeklagte nach Ansicht der Betrogenen nur das Geld. (Symbolbild)  © 123rf.com/traza

Statt diese Praxis zu beenden, setzte der Jurist seine Mandanten unter Druck und sagte denen, die sich damit näher beschäftigen wollten, dass das lediglich "Anwaltskram" sei.

Passagen, die auf die unzulässigen Gebühren verwiesen, wurden ab und an mit der Hand verdeckt.

Und es kommt noch dicker! Er hatte nicht mal Interesse an einer Zusammenarbeit mit den Hilfesuchenden. Stattdessen gab es überhöhte Rechnungen zu Beginn des Mandatsverhältnisses. Die neuen Kunden soll er so dazu gebracht haben, gleich wieder zu kündigen.

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Offene Honorare sollen nach der Kündigung der Mandanten sogar noch eingeklagt worden sein. Da das Geld der um Ratsuchenden nicht genug war, hat er auch noch den Staat betrogen. Die Staatsanwaltschaft schreibt dazu:

"In einem weiteren Fall des gewerbsmäßigen Computerbetruges soll er zudem 14.000 Euro Corona-Soforthilfen ohne Rechtsanspruch erlangt haben."

Staatsanwaltschaft fordert Berufsverbot

Die Forderung des Anklägers ist neben einem angemessenen Urteil: Ein Berufsverbot und die Einziehung der mutmaßlich unrechtmäßig erlangten 330.597,97 Euro an. Der Rechtsanwalt aus dem Berliner Stadtteil Schöneberg soll immer noch tätig sein.

Schlechte Bewertungen auf Google habe er bisher immer zeitnah gelöscht, sodass neue Mandanten keinen Verdacht erregen würden.

Titelfoto: Sonja Wurtscheid/dpa

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