Richter spricht von "hochinteressanter Frage": Darf ein Mieter die Wohnung teurer untervermieten?

Von Marco Krefting

Karlsruhe/Berlin - Der Bundesgerichtshof (BGH) will am Mittwoch (12 Uhr) klären, ob Mieter mit Untervermietungen Gewinn machen dürfen.

Untervermietverträge sind gerade in Berlin eine gängige Praxis. (Symbolbild)
Untervermietverträge sind gerade in Berlin eine gängige Praxis. (Symbolbild)  © Monika Skolimowska/dpa, Fernando Gutierrez-Juarez/dpa

Bei der Verhandlung im September hatte der achte Zivilsenat in Karlsruhe Zweifel an der Rechtmäßigkeit solcher Untermieten geäußert.

Der Vorsitzende Richter Ralph Bünger sprach auch mit Blick auf angespannte Wohnungsmärkte von einer hochinteressanten Frage, die Vermieter, Mieter und Untermieter gleichermaßen betreffe. Höchstrichterlich ist sie nicht geklärt.

Eine Vermieterin hatte einem Mieter laut BGH den Vertrag gekündigt, weil er die Berliner Zweizimmerwohnung "gewinnbringend" untervermietet habe.

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Der heute 43-Jährige verlangte demnach für die 65 Quadratmeter 962 Euro im Monat. Er selbst habe anfangs eine Nettokaltmiete von 460 Euro gezahlt.

Der Mann argumentiert, er habe die Wohnung den Untermietern voll ausgestattet überlassen - unter anderem mit Fernseher, Soundanlage, Geschirrspüler und Waschmaschine.

Es gebe aber keine vernünftigen Berechnungsmodelle, wie Mobiliar und Hausrat in den Mietpreis eingerechnet werden sollen. Ein Problem, das der Deutsche Mieterbund bestätigt.

Titelfoto: Monika Skolimowska/dpa, Fernando Gutierrez-Juarez/dpa

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