Teilerfolg für jüdischen Studenten: FU Berlin muss sich vor Gericht erklären

Von Marion van der Kraats

Berlin - Ein jüdischer Student hat mit seiner Klage gegen die Freie Universität Berlin (FU) vor dem Verwaltungsgericht Berlin einen Teilerfolg erzielt.

Der Student Lahav Shapira (32) wünsche sich, dass die FU nicht weiter "leere Versprechungen" mache.
Der Student Lahav Shapira (32) wünsche sich, dass die FU nicht weiter "leere Versprechungen" mache.  © Soeren Stache/dpa

Um feststellen zu können, ob die Hochschule ausreichend Maßnahmen zum Schutz jüdischer Studenten ergriffen hat, wollen die Richter die Verhandlung fortsetzen. Das gab der Vorsitzende Richter Edgar Fischer bekannt. Dies werde voraussichtlich im Oktober geschehen.

Der Student Lahav Shapira (32) war im Februar 2024 von einem Kommilitonen bei einer zufälligen Begegnung in Berlin-Mitte angegriffen und verletzt worden.

Shapira warf der Hochschule danach vor, sie unternehme nicht genug gegen antisemitische Diskriminierung. Damit verstoße sie gegen das Berliner Hochschulgesetz. Demnach sind Universitäten verpflichtet, Diskriminierungen zu verhindern.

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Shapiras Anwältin Kristin Pietrzyk wertete die Entscheidung der Richter als "großen Erfolg". "Das Gericht hat deutlich gemacht, dass sich die Uni erklären muss", sagte sie. Es werde aufschlussreich sein zu hören, welche Maßnahmen die Hochschule ergriffen habe.

Shapira sagte: "Ich bin froh, dass endlich etwas passiert." Er wünsche sich, dass die FU nicht weiter "leere Versprechungen" mache, so der 32-Jährige. Es sei ein Erfolg, dass die Uni sich erklären müsse.

Student fühlt sich auf FU-Gelände nicht sicher

Das Amtsgericht Tiergarten bewertete den Angriff auf Shapira als eine antisemitisch motivierte Handlung.
Das Amtsgericht Tiergarten bewertete den Angriff auf Shapira als eine antisemitisch motivierte Handlung.  © Soeren Stache/dpa

Die FU bestreitet, untätig gewesen zu sein. Die Vertreter der Hochschule verwiesen vor Gericht auf ein Konzept für Antidiskriminierung und Diversität, wie es das Gesetz fordert. Zudem gebe es eine "Stabsstelle Diversity und Antidiskriminierung" und eine Antidiskriminierungssatzung.

Die Juristen beantragten, die Klage Shapiras abzuweisen: Sie sei zu unkonkret.

Das Gericht sieht jedoch Klärungsbedarf - insbesondere nachdem Kläger Shapira klargemacht hatte, wie er sich im Studium durch die Stimmung an der Uni beeinträchtigt fühlt. Damit habe er deutlich gemacht, dass er sich auch in seinen Grundrechten verletzt sehe, erklärte Richter Fischer.

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Shapira, der auch Mitglied der jüdischen Gemeinde ist, führte vor Gericht an, propalästinensische Gruppierungen hätten auf dem FU-Gelände antiisraelische und antisemitische Veranstaltungen abgehalten. Auch heute sei auf dem Universitätsgelände eine Veranstaltung studentischer Gruppen geplant mit dem Titel "Wie wir die Intifada globalisieren", kritisierte seine Anwältin. "Jüdische Studenten müssen das als Bedrohung wahrnehmen."

Das Amtsgericht Tiergarten hatte den Angriff auf Shapira als antisemitische Tat gewertet. Es verurteilte den Angreifer im April zu einer Haftstrafe von drei Jahren. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Titelfoto: Soeren Stache/dpa

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