Nach Tod des Dresdner Polizisten Maximilian Stoppa: Jetzt geht es vor das Bundesgericht

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Dresden/Cottbus - Es hatte sich angedeutet: Der tragische Tod des Dresdner Polizisten Maximilian Stoppa (†32) kommt vor den Bundesgerichtshof. Sowohl Verteidigung als auch die Staatsanwaltschaft haben Revision gegen das Urteil des Cottbusser Landgerichts eingelegt.

Der polnischen Autodieb Dawid K. (27, rechts) mit seinem ein Verteidiger Christoph Rühlmann (58) im Mordprozess.
Der polnischen Autodieb Dawid K. (27, rechts) mit seinem ein Verteidiger Christoph Rühlmann (58) im Mordprozess.  © Ove Landgraf

Zehneinhalb Jahre sollte Dawid K. (27) ins Gefängnis: Er hatte am 7. Januar 2025 als Fahrer eines Pilotfahrzeugs bei einem Autodiebstahl den Polizisten Stoppa in Lauchhammer totgerast.

Weil das Gericht hier vor der Tat keinen Tötungsvorsatz sah, wurde er nur wegen verbotenen Kraftfahrzeugrennens mit Todesfolge sowie Gefährdung des Straßenverkehrs verurteilt.

Die Staatsanwaltschaft wiederum wollte ihn wegen Mordes lebenslang hinter Gittern sehen, sahen den Tötungsvorsatz schon durch das Verhalten vor dem Crash gegeben. Nun legte sie Revision ein.

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Verteidiger Christoph Rühlmann (58) hatte schon nach dem Urteil rechtliche Schritte angekündigt: Zwar hatte er auch auf verbotenes Kraftfahrzeugrennen mit Todesfolge plädiert, allerdings schon zu Beginn die Einstellung des Prozesses gefordert.

Bundesgerichtshof nimmt keine erneute Beweisaufnahme vor

Polizist Maximilian Stoppa (†32) wurde im Januar 2025 in Lauchhammer totgerast. Ein Gedenkstein am Unglücksort soll an den Verstorbenen erinnern.
Polizist Maximilian Stoppa (†32) wurde im Januar 2025 in Lauchhammer totgerast. Ein Gedenkstein am Unglücksort soll an den Verstorbenen erinnern.  © Bildmontage/Polizei Sachsen, Holm Helis

Rühlmann sieht die tödliche Flucht seines Mandanten als Teil eines Autodiebstahls, der bereits durch das Landgericht Hildesheim verurteilt wurde.

Weil in Deutschland niemand für ein Verbrechen zweimal verurteilt werden kann, gebe es hier einen sogenannten Strafverbrauch.

Mit diesen Fragen muss sich jetzt der Bundesgerichtshof beschäftigen, nimmt aber selbst keine erneute Beweisaufnahme vor.

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Hat die Revision Erfolg, muss eine andere Kammer des Cottbuser Landgerichts noch einmal verhandeln. Ansonsten wird das bisherige Urteil rechtskräftig.

Titelfoto: Bildmontage/Polizei Sachsen, Ove Landgraf

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