Chemnitz-Center-Gutscheine geklaut: Ex-Mitarbeiter wegen Untreue verurteilt

Chemnitz/Flöha - Er hatte Zugang zum Lager des Managements - und dort griff ein ehemaliger Mitarbeiter des Chemnitz Centers mehrfach zu.

Der Angeklagte Lars B. (39) musste sich wegen Untreue vor dem Amtsgericht Chemnitz verantworten.
Der Angeklagte Lars B. (39) musste sich wegen Untreue vor dem Amtsgericht Chemnitz verantworten.  © Haertelpress

Lars B. (39) klaute im Juni 2022 wochenlang Gutscheine für 20 bis 100 Euro - insgesamt kam eine Summe von 12.000 Euro zusammen. Damit kaufte er Kleidung, Parfüm und alltägliche Waren (Schadenssumme: 3520 Euro). Am Montag musste sich der Angeklagte wegen Untreue vor dem Amtsgericht Chemnitz verantworten.

Der erste Verdacht kam Center-Manager Thomas Stoyke (41) ungefähr zwei Wochen nach dem ersten Diebstahl, als das IT-System in einer Woche mehr als zehn defekte Gutscheine erfasst hatte: "Normalerweise wird alle zwei Monate mal ein Gutschein als defekt angezeigt", sagte er im Zeugenstand.

In Zusammenarbeit mit der Polizei wurde eine Kamera über dem Gutscheinschrank installiert, welche den Angeklagten dann bei der Tat überführte. Die Gutscheine galten als defekt, weil sie noch nicht aktiviert waren.

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Der ertappte Mitarbeiter zeigte sich sofort einsichtig und kooperativ. "Ich weiß nicht, warum ich das getan habe, es war sehr dumm. Es tut mir sehr leid", gestand er.

"Ich möchte mich nochmals bei allen Beteiligten entschuldigen"

Einen Monat lang hat ein ehemaliger Mitarbeiter des Chemnitz-Centers Gutscheine gestohlen, nun landete er vor Gericht.
Einen Monat lang hat ein ehemaliger Mitarbeiter des Chemnitz-Centers Gutscheine gestohlen, nun landete er vor Gericht.  © Sven Gleisberg

Alle gekauften Sachen und Gutscheine übergab er der Polizei. Auch den entstandenen Schaden sowie die Kosten der Detektei von rund 3500 Euro glich der Angeklagte aus, was auch Richter Thomas Kaiser positiv anerkannte.

Verurteilt wurde Lars B. wegen Untreue in 30 Fällen, Betrugs in 23 Fällen und Diebstahls in sieben Fällen zu einem Jahr und drei Monaten Haft auf Bewährung. Zusätzlich muss der Angeklagte die Verfahrenskosten tragen und eine Geldstrafe von 750 Euro zahlen.

"Ich möchte mich nochmals bei allen Beteiligten entschuldigen", sagte der geständige Angeklagte zum Schluss.

Titelfoto: Haertelpress

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