Urteil zu möglichem sexuellen Missbrauch im Frauenknast gefallen

Chemnitz - Am heutigen Mittwoch stand ein JVA-Beamter in Chemnitz vor Gericht. Er soll im März 2022 eine Inhaftierte sexuell missbraucht haben.

Bereits bei der ersten Verhandlung beteuerte der Angeklagte (53) seine Unschuld.
Bereits bei der ersten Verhandlung beteuerte der Angeklagte (53) seine Unschuld.  © Haertelpress

Nachdem die mutmaßlich Geschädigte bei der ersten Verhandlung aus gesundheitlichen Gründen nicht anwesend gewesen war, sagte sie beim zweiten Anlauf am heutigen Mittwoch aus und machte eine wichtige Aussage.

Sie bestätigte, dass der 53-jährige Angeklagte und sie im Verlauf der Haft eine freundschaftliche Beziehung entwickelt hätten. Sie hätten sich mit der Zeit auch über WhatsApp intimere Nachrichten geschrieben. Persönlich ging es aber nicht über eine einmalige Umarmung und einen Wangenkuss hinaus.

Jedoch hätten sie zwei Sicherheitsbeamte auf Gerüchte über eine mögliche Beziehung zwischen dem Angeklagten und ihr angesprochen. Aus Angst, die wenige Wochen später anstehende Haftentlassung zu gefährden, machte sie die belastende Aussage, erklärte die 52-Jährige vor Gericht.

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Das Gericht glaubte ihrer Aussage und entschied am Ende, den Justizbeamten freizusprechen. Da das angebliche Opfer die belastende Aussage zurückzog, seien die Tatvorwürfe laut dem Vorsitzenden Richter am Amtsgericht Chemnitz, Thomas Kaiser, nicht nachzuweisen. Das Urteil ist jedoch noch nicht rechtskräftig.

Der Anwalt des Angeklagten fordert nun im Anschluss der Verhandlung, dass auch das Verhalten der beiden Sicherheitsleute aufgeklärt werden müsse. Immerhin seien die Folgen, wie die Suspendierung, aufgrund der Anklage für seinen Mandanten erheblich gewesen.

Sexueller Missbrauch im JVA-Keller?

Dem 53-Jährigen wurde vorgeworfen, im März vergangenen Jahres eine Gefangene zweimal sexuell missbraucht zu haben. Laut Anklage habe er sie an zwei Tagen in den Keller der JVA zu Reinigungsarbeiten begleitet und dort aufgefordert, sich auszuziehen und mit ihm Oralsex zu haben.

Bereits bei der ersten Verhandlung im vergangenen Mai bestritt der Angeklagte den Vorwurf. Er habe zwar mit der 52-Jährigen WhatsApp-Nachrichten geschrieben und telefoniert, zu einem sexuellen Übergriff sei es aber nie gekommen.

Nur einmal sei er mit der Gefangenen aufgrund von Reinigungsarbeiten in den Keller gegangen. Er versicherte aber, nur in der Tür gestanden zu haben.

Titelfoto: Haertelpress

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