Chemnitzer Verwaltungsgericht: Corona-Regeln waren rechtswidrig!

Chemnitz - Die Ausgangsbeschränkungen in Sachsen zur Eindämmung der Corona-Pandemie im März 2020 waren rechtswidrig. Zu diesem Urteil gelangte jetzt das Chemnitzer Verwaltungsgericht.

Polizisten kontrollierten 2020 Passanten, die nachts trotz Ausgangssperre unterwegs waren.
Polizisten kontrollierten 2020 Passanten, die nachts trotz Ausgangssperre unterwegs waren.  © Robert Michael/dpa

Kläger war Billy Bauer (38) aus Zwickau. Der Unternehmer hatte ohne Anwalt gegen den Freistaat geklagt und als Sicherheitsingenieur mit seiner Kompetenz im Arbeitsschutz argumentiert.

"Verhaltensbezogene Maßnahmen sind am wenigsten geeignet, um eine Schutzwirkung zu erzielen. Organisatorische Lösungen sind immer besser. Das gilt im Arbeitsschutz und lässt sich meiner Meinung nach auch auf den Infektionsschutz anwenden", so Bauer, der in seiner Klage auch die fehlende demokratische Legitimation der Allgemeinverfügung durch ein Parlament kritisiert hatte. Im März 2020 war das Verlassen der Wohnung ohne triftigen Grund untersagt.

Nachdem das Sächsische Sozialministerium zunächst einen Antrag auf Abweisung der Klage gestellt hatte, endete das Verfahren nun mit einem Anerkennungsurteil. Dabei bestätigt der Beklagte die Ansprüche des Klägers als rechtlich zutreffend.

Später Erfolg: Billy Bauer (38) aus Zwickau mit dem Urteil, das die Ausgangssperren von 2020 als rechtswidrig einstuft.
Später Erfolg: Billy Bauer (38) aus Zwickau mit dem Urteil, das die Ausgangssperren von 2020 als rechtswidrig einstuft.  © Maik Börner

Billy Bauer (38) wertet das Urteil auch drei Jahre nach den Ereignissen als Erfolg: "Justiz ist die Kontrolle der Gesetzgebung. Sollte es noch einmal zu einer Pandemie kommen, ist es wichtig, dass man sich auf gerichtliche Urteile berufen kann."

Titelfoto: Robert Michael/dpa

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